17.01.2011: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 01/11, vom 17. Januar 2011
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilung des Präsidiums
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Termine

Mitteilungen des Präsidiums

Teil I

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bekanntlich sind die Befürchtungen eingetreten: Die Ausgabensteigerungen für das ambulante Operieren sind von der Bundesregierung begrenzt worden. Die Umsetzung dieser Gesetzesvorgabe unterliegt aber den Ländern und damit der Diskussion zwischen den Länder-KVen und den Krankenkassen. Im Folgenden erste Meldungen aus den Ländern zum derzeitigen Stand (wir haben die Angaben allerdings nicht bei den KVen überprüft und übernehmen insofern keine Garantien für die uns zugetragenen Angaben):
Hamburg: Budgetierung zwar eingeführt – wird aber nach internen Einschätzungen nicht zum Tragen kommen, da die Integrierte Versorgung den Bereich entlasten wird.
Bremen: Die KV soll mitgeteilt haben, dass im Quartal I/2011 keine Budgetierung erfolgt.
Niedersachsen: Keine Einigung zwischen KV und Kassen – wenn das Schiedsgericht entscheiden muss, wird vor 1. Juli wohl keine Budgetierung verabschiedet werden können.

Bitte teilen Sie der Redaktion über das Sekretariat (Frau Bußjäger) die Entwicklung in den anderen Bundesländern mit!

Der GKV-Spitzenverband hat (leider erfolgreich) gegen die Zuschläge geklagt, die in einzelnen Bundesländern mit den KVen für das Ambulante Operieren ausgehandelt worden waren. Unfassbar! Eine juristische Kommentierung konnte der BAO in der kurzen Frist bis zum Erscheinen dieses Newsletters noch nicht erstellen. Wir geben Ihnen mit dem folgenden Schreiben daher erst nur einmal die ersten politischen Ansätze zur Kenntnis.

In Berlin scheint sich echter Widerstand zu formieren. Kämpfen Sie in den Ländergremien gegen diese Machenschaften der Krankenkassenverbände. Kurios: In den direkten Verhandlungen mit den Krankenkassen um Verträge zur Integrierten Versorgung sind unsere Mitglieder erfolgreicher als andere im Kampf gegen die übergeordneten Verbände. Vielleicht geht es den Krankenkassen mit Ihren Verbänden so ähnlich wie uns Ärzten mit den KVen: schwierige, ambivalente, z. T. sehr gespannte Angelegenheit.

Es gibt wohl nur eine generelle Lösung: echt gleiche Vergütung für ambulante Operationen auf Basis ambulanter DRG´s.

(Auch) Dafür kämpfen wir weiter!
Jörg Hennefründ
Mitglied des BAO-Präsidiums

Brief von Landesverband für Ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), 1. Vorsitzender Dr. Heribert Lindner an GKV-Spitzenverband, Frau Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands

Sehr geehrte Frau Dr. Pfeiffer,
mit größter Bestürzung hat der Vorstand des LAOB zur Kenntnis genommen, dass Ihr Verband gegen die Zuschläge für ambulante Operationen und Anästhesien, belegärztliche Leistungen, Geburtshilfe und ausgewählte internistische Leistungen erfolgreich geklagt hat. Allein das Ansinnen, gegen diese Zuschläge zu klagen, zeugt von völligem Unverständnis darüber, was mit diesen Zuschlägen, die der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen hatte, erreicht werden sollte. Es sollte nicht, wie bei vielen zweifelhaften Leistungen der GKV, ich erinnere an Yoga-Kurse, Wellness-Programme und vieles mehr, Geld aus Marketing-Gesichtspunkten verschwendet werden, es sollte vielmehr die finanzielle Absicherung ambulant erbrachter Leistungen, die vollstationäre Behandlungen vermeiden, sichergestellt werden, zumindest ansatzweise. Ich darf daran erinnern, dass ein Punktwert von 3,054 Cent für die Erbringung dieser Leistungen indiskutabel ist, nach allgemein anerkannten Berechnungen müsste ein Punktwert von 6,84 für eine wirtschaftliche Erbringung stationsersetzender Leistungen zur Auszahlung kommen.
Gerade vor dem Hintergrund der beiden großen Studien des letzten Jahres zu diesem Thema (KVB: "Qualität und Patientenzufriedenheit bei ambulanten Operationen" und die von BAO, BVOU, BDA und LAOB initiierte und von Prof. Oberender vorgelegte Studie über Einsparmöglichkeiten durch ambulante Operationen) erscheint es unverständlich, dass angesichts der Ergebnisse dieser Studien durch den Spitzenverband der GKV die Bemühungen um eine Stabilisierung dieses Wachstumsmarktes, der gewaltige Einsparpotentiale kreiert, desavouiert wird. So wird Berechenbarkeit, Planbarkeit, Vertrauen in die Vertragspartner, zumindest bei uns Ärzten, bewusst aufs Spiel gesetzt.
Ich warte gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Heribert Lindner, 1. Vorsitzender LAO Bayern

Teil II

Sorgen um die Zukunft der Ärzte in Deutschland
Da ist einmal die Unfähigkeit der KBV und BÄK, sich auf ein Wettbewerbssystem umzustellen (s. Kommentar unten). Zusätzlich schlägt jetzt der Innenminister von Bayern Söder vor, die Gehälter der Ärzte bundesweit auf dem Rechtswege festzusetzen (Ärzteblatt vom 10.1.2011). Nein, keine Verbeamtung - das kostet dem Staat ja Geld -, sondern eine Bundesverordnung. Die Brutto-Einkünfte aus GKV-Arbeit sind dank eines halbstaatlichen Verteilungssystems derart angeglichen, dass die Hausärzte im Durchschnitt mehr verdienen als die Fachärzte (s. unten). Das erklärt zum Teil, warum die Hausärzte Bayerns mehrheitlich im "sicheren" KV-System bleiben wollen (s. unten).
Unter dem Gesichtspunkt, dass die Ärzteschaft mehrheitlich konservativ und wettbewerbsfeindlich eingestellt ist, wäre auch zu verstehen, warum der Dachverband der Krankenkassen, vertreten durch Frau Pfeiffer, nicht mehr das Ambulante Operieren im bestehenden KV-System fördern will. Denn vieles deutet darauf hin, dass die Krankenkassen verstanden haben, dass in Europa nur der Weg in ein Wettbewerbssystem zukunftweisend ist. Es wäre folgerichtig, wenn sie das Ambulante Operieren nur über Selektiv-Verträge und nicht durch Zahlungen in ein marodes staatliches Verteilungssystem fördern wollen.
Wir Ärzte müssen lernen, in Wettbewerbskategorien zu denken.
Prof. Dr. Jost Brökelmann, Ehrenpräsident des BAO

Kommentierte Nachrichten

GOÄ-Novellierung: Öffnungsklausel für PKV und Ärzte alternativlos (Schütze-Brief 2.12.2010, Nr. 93/2010, 12)
An direkten Verträgen zwischen privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) und Ärzten führe kein Weg vorbei - forderte der Vorstand der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV), Dr. Hans-Josef Pick.
Dagegen lehnen die Allianz Deutscher Ärzteverbände (AÄ) sowie die Zahnärztliche Bundes-Organisation (KZBV) eine vom BMG vorgeschlagene "Öffnungsklausel" strikt ab.
Kommentar: Die Frage ist die: Wollen die Ärzte Wettbewerb im Gesundheitssystem haben und für bessere Qualität auch bessere Vergütung verlangen können, auch wenn der Wettbewerb möglicherweise einen Preisdruck für einige ärztliche Leistungen bringen wird? -
Oder wollen sie ein staatlich dirigiertes Gesundheitssystem mit staatlich kontrollierten Preisen, wie es heute existiert, behalten?
Die Ärzte-Funktionäre wollen offenbar das bestehende System erhalten, denn es verspricht ihnen bleibende Macht und den Ärzten ein einigermaßen ausreichendes Einkommen.
Auf der anderen Seite gründet die Europäische Union auf den freien Wettbewerb innerhalb Europas und will in diesen Markt auch die nationalen Gesundheitssysteme einbinden. Deshalb ist sie im Grunde gegen staatliche Gebührenordnungen. Diesen Kampf zwischen freiem, europäischen Markt und nationalstaatlichen Regulierungen erleben wir auf vielen Gebieten. Der Kampf ist zäh, da es um nationalstaatliche und ideologische Ideen geht. Jedoch hat sich bislang die Europäische Union mit ihren Grundfreiheiten immer noch durchgesetzt. Dieses sollten die Ärzte bedenken und sich früh genug auf den Wettbewerb einrichten.
J.B.

Jede fünfte Klinik schreibt rote Zahlen (Ärzteblatt 3.12.2010)
Laut Veröffentlichung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) wiesen im Jahr 2009 68 Prozent der Krankenhäuser einen Überschuss, 21 Prozent einen Fehlbetrag und 11 Prozent ein ausgeglichenes Ergebnis auf. Der Befund wird vom Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, als äußerst kritisch gesehen. Hingegen erklärte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hierzu, es könne nicht die Aufgabe der Beitragszahler sein, "aus ihren Portemonnaies verkrustete Strukturen zu finanzieren, bei denen jedes fünfte Krankenhausbett leer steht".
Kommentar: Ein kleines Gedankenexperiment: Gehen wir einmal davon aus, dass DRG´s und EBM korrekt betriebswirtschaftlich ermittelte Vergütungen enthalten. Außerdem, dass diese Vergütungen anhand von durchschnittlichen (offiziell heißt es "repräsentativ" – aber was ist das?) Krankenhäusern, bzw. Arztpraxen ermittelt wurden. (Ist bekanntlich alles strittig – und die Vergütung im EBM wurde fieserweise auch noch massiv abgewertet).
Dann würde sich folgendes ergeben: Krankenhäuser wie Praxen werden wirtschaftlich unterschiedlich effizient arbeiten. Wenn die Vergütung den median dieser Effizienz träfe, müssten jeweils 50 % der Krankenhäuser mit Unterdeckung arbeiten. Ebenso die Praxen. Die Vertragsärzte haben allerdings einen "Vorteil", sie können bekanntlich aus den Privatpatienten quer subventionieren, was bekanntlich massiv geschieht und weshalb sich die PKV darüber beschwert, dass sie das Überleben des GKV-Systems finanzieren muss. Und der Vertragsarzt darf sich frei von Beschränkungen des Arbeitsrechts fleißig selber ausbeuten – was ja ebenfalls normal ist.
Fazit I: Nur 21 % der Krankenhäuser mit einem Fehlbetrag sind erstaunlich wenig und die Tendenz ist fallend, der Druck auf die Krankenhäuser hat 2010 nachgelassen. Das hat der Deutschen Krankenhausgesellschaft schon die Behauptung eingebracht, das DKG stünde für "Deutsche Klage Gesellschaft".
Fazit II: Schon die angebliche betriebswirtschaftliche Berechnung der DRG´s und EBM´s haben Geburtsfehler.
J.H.

Kassenausstieg gescheitert - Hoppenthaller zurückgetreten (Ärzteblatt 23.12.2010)
Nach dem Scheitern der von ihm vorangetriebenen Rückgabe der Kassenzulassungen der Hausärzte ist der Chef des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) Wolfgang Hoppenthaller zurückgetreten. Nur 39 Prozent der rund 7.000 Verbandsmitglieder haben ihren Verzicht auf die Kassenzulassung eingereicht. Hoppenthaler hatte auf eine 60-prozentige Beteiligung gehofft. Das Scheitern der Abstimmung erklärte er mit der offensichtlichen Angst der Mediziner, den Schritt ins Unbekannte zu wagen.
Kommentar: Verstehe einer die Zeitungskommentare: Da sind in einer Berufsgruppe 39 % der Personen dermaßen frustriert, dass sie bereit sind, ihre gesamte Existenz aus Spiel zu setzen und aus dem System auszusteigen. Und das interpretieren einige Politiker und Krankenkassen als eigenen Triumph. Nenne doch mal jemand irgendeine andere Berufsgruppe mit einer dermaßen hohen Unzufriedenheit! Da sollte bei den Redakteuren und in der Bevölkerung eher Panik ausbrechen. Aber die denken offenbar noch kurzfristiger als die Politik: Erschreckend, dieser Mangel an gesellschaftlich verantwortlichem Denken! Wenn man dagegen die von den Ärzten vertretenen Themen zum Schutz der Bevölkerung sieht (Datenschutz, Patientenversorgung etc.) versteht man, warum Ärzte in der Bevölkerung immer noch die Berufsgruppe mit dem höchsten Ansehen darstellen.
J. H.

Nachrichten (zusammengefasst von Jost Brökelmann)

Gesetzliche Krankenversicherung

Zahl der ambulanten Operationen steigt in Bayern deutlich (Ärzte Zeitung 30.11.2010)
Im Jahr 2009 wurden in bayerischen Krankenhäusern 213.859 ambulante Operationen nach Paragraf 115b SGB V vorgenommen. Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamtes waren dies 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr, aber gut 3,5-mal so viele wie im Jahr 2002.

AOK-Chef: Ziel muss sein, Zahl der Praxen zu verringern (Ärzte Zeitung 6.12.2010)
Der Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Dr. Herbert Reichelt, hat bestritten, dass in Deutschland Ärzte fehlen. Im Gegenteil, er plädiert dafür, die Zahl der Arztpraxen in überversorgten Gebieten zu reduzieren.

SPD will steuerfinanzierte Bürgerversicherung (Ärzteblatt 14.12.2010)
Das neue Modell der SPD für eine Bürgerversicherung soll stärker als bisher geplant durch Steuern finanziert werden. Die SPD will eine Versorgung aller Bürger "ohne eine Zwei-Klassen-Medizin". Altverträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sollen weiter Bestand haben, jedoch Neuverträge mit Start der Bürgerversicherung entfallen.

Rösler mahnt Ärzte zur Gleichbehandlung (Ärzteblatt 29.12.2010)
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat die Ärzte vor einer ungleichen Behandlung gesetzlich und privat Versicherter gewarnt. Beide Versichertenarten hätten das gleiche Recht auf prompte Behandlung. Falls gesetzlich Versicherte auf einen Facharzttermin warten müssten, so Rösler, sollten sie sich von ihrem Hausarzt überweisen lassen.
Wer einen echten Wettbewerb im Gesundheitssystem will, muss für ein faires Miteinander von gesetzlicher und privater Versicherung eintreten, so Rösler.

Gesundheitsministerium warnt bayerische Hausärzte vor Systemausstieg (Ärzteblatt 21.12.2010)
Der Gesundheitsstaatssekretär Stefan Kapferer vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich in den Streit zwischen Hausärzten und Krankenkassen in Bayern eingeschaltet. "Wer aus dem Kassensystem aussteigt, darf die nächsten sechs Jahre nicht mehr als Kassenarzt arbeiten und kann damit Behandlungen von gesetzlich Versicherten auch nicht mehr mit den Kassen abrechnen", so Kapferer.

Hausärzte erzielten im Schnitt ein Honorar von über 200.000 Euro (Ärzte Zeitung 22.12.2010)
Hausärzte erzielten im Jahre 2009 durchschnittlich ein höheres GKV-Honorar je Arzt als der Durchschnitt der Fachärzte.
So haben sich die Honorare 2008/2009 entwickelt:

GKV-Honorar je Arzt vor Steuern inklusive Selektivverträge

Abrechnungsgruppe
2008
2009
Veränderung
Hausärztlicher Versorgungsbereich
193.295
206.368
7 %
Allgemeinmediziner
189.297
200.068
6 %
Internisten, hausärztlich tätig
198.806
211.001
6 %
Kinderärzte
199.566
213.528
7 %
Fachärztlicher Versorgungsbereich
190.901
202.725
6 %
Anästhesisten
174.671
173.362
- 1 %
Augenärzte
237.624
248.715
5 %
Chirurgen
219.118
233.142
6 %
Internisten, fachärztlich tätig
422.286
450.723
7 %
Gynäkologen
195.245
204.860
5 %
Hautärzte
185.748
192.216
3 %
HNO-Ärzte
174.936
174.983
0 %
Nervenärzte
168.689
200.586
19 %
Orthopäden
243.846
235.085
- 4 %
Radiologen
421.373
433.653
3 %
Urologen
202.221
213.959
6 %
Alle Abrechnungsgruppen
200.368
218.591
9 %

Quelle: KBV - Tabelle: Ärzte Zeitung
 
Näheres: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/jahresendausgabe-2010/article/634562/hausaerzte-erzielten-schnitt-honorar-200-000-euro.html?sh=1&h=-216638171

Privatversicherer

Privatkrankenkassen argumentieren gegen Bürgerversicherung (Ärzteblatt 15.12.2010)
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wendet sich gegen die Forderungen der SPD und des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach Einführung einer so genannten Bürgerversicherung. Diese Bürgerversicherung sei eine Mogelpackung. Nur 13 Prozent der Privatversicherten seien Angestellte mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Die Mehrzahl der Privatversicherten gehöre nicht zu den Besserverdienenden und würde auch keineswegs den Höchstbeitrag in eine Bürgerversicherung zahlen.
"Die Bürgerversicherung lebt genauso von der Hand in den Mund wie die heutige Sozialversicherung" sagte Reinhold Schulte, Vorsitzender des PKV-Verbandes. In Zukunft müsse eine immer kleiner werdende aktive Generation die Kosten für immer mehr Ältere aufbringen, so Schulte. Gerechter sei es, wenn jede Generation für ihre eigenen Gesundheitskosten vorsorge und die Lasten nicht auf künftige Generationen abwälze.

Rechtliches

Umfassender Auskunftsanspruch über eigene Krankendaten (Ärzteblatt 2.11.2010)
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte umfassende Auskunft darüber verlangen können, welche medizinischen Leistungen für sie abgerechnet wurden (Az: B 1 KR 12/10 R). Als Körperschaften des öffentlichen Rechts seien Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verpflichtet, sämtliche gespeicherten Krankendaten herauszugeben.

Schadenersatz nach Werdegang der Geschwister (Ärzte Zeitung 9.11.2010)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jetzt zum Schadenersatz nach einem ärztlichen Kunstfehler an einem Kind geäußert. Das Kind hatte durch einen Behandlungsfehler des Gynäkologen einen schweren Hörschaden während der Geburt erhalten. Nun ging es um die Prognose des Verdienstausfalls noch junger Kinder. Jetzt hat der BGH entschieden, dass Eltern und Geschwister ein guter Maßstab für den voraussichtlichen Werdegang auch des Kindes seien (Az.: VI ZR 186/08). Da weder Eltern noch Geschwister studiert hätten, könne der Kläger auch nicht Schadensersatz für ein entgangenes Studium erwarten.

Kind stirbt: Dreieinhalb Jahre Haft für Anästhesist (Ärzte Zeitung 17.11.2010)
Das Landgericht Halle hat einen Narkosearzt verurteilt, weil er bei einer Kariesbehandlung in Vollnarkose mit einem veralteten und für ein Kleinkind ungeeigneten Gerät gearbeitet habe. Der zweijährige Junge wachte nicht mehr aus der Narkose auf und verstarb zwei Tage später.

Ärzte haften nicht immer für fehlendes Wissen (Ärzte Zeitung 18.11.2010)
Ärzte müssen nicht alles wissen. Treten bei einer Behandlung Probleme auf, die nur außerhalb des eigenen Fachgebiets diskutiert werden, liegt keine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Daher entfällt auch die Haftung des Arztes, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 241/09).
Im vorliegenden Fall führte eine Spinalanästhesie zu einem subduralen Hygrom. Laut BGH musste der Arzt nicht über dieses Risiko aufklären: Es sei damals nur unter Sachverständigen diskutiert worden, aber noch nicht in der Standardliteratur für Anästhesisten.

Verurteilt wegen Bestechlichkeit (Deutsches Ärzteblatt vom 12.11.2010, A 2214)
Das Amtsgericht Ulm hat gegen zwei Ärzte Geldbußen und Freiheitsstrafen zur Bewährung verhängt. Das Gericht hatte argumentiert: Die Ärzte seien als Vertreter der Krankenkassen verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Die Ärzte hatten jedoch Geld angenommen, um bestimmte Präparate vorzugsweise zu verschreiben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil beide Ärzte Rechtsmittel eingelegt haben.

Kostenlose Behandlungen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht (Arzt & Wirtschaft 3.12.2010)
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass kostenlose Behandlungen – hier kostenlose Voruntersuchungen als Marketingmaßnahme - gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen (Az. 103 O 80/20). Das LG Berlin sah in dem Angebot des Arztes auch einen Verstoß gegen Paragraph 12 der Berufsordnung.

Bundesgerichtshof: Internetportale dürfen Arztpreise vergleichen (Arzt & Wirtschaft 2.12.2010)
Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) darf die Zahnarztplattform "2te-zahnarztmeinung.de" Preise und Leistungen von Ärzten vergleichen (Az: I ZR 55/08). Dieses läge im Interesse der Verbraucher.
Laut Kommentar von Arzt & Wirtschaft machen die Beteiligten Preise für eine Behandlung aus, ohne den Patienten vorher gesehen zu haben. Ein Therapievorschlag ohne vorherige gründliche Untersuchung und Diagnose sei jedoch unseriös.

Zählen Vertragsärzte etwa zu den Scheinselbstständigen? (Ärzte Zeitung 3.12.2010)
Der hessische Arzt Dr. Siegfried Spernau fiel bei der Plausibilitätsprüfung auf und soll jetzt saftige Honorarrückzahlungen leisten. Er hat nun bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angefragt, ob er überhaupt noch Freiberufler sei oder nicht doch ein Scheinselbstständiger. Denn das Oberlandesgericht Braunschweig habe kürzlich entschieden, dass Vertragsärzte als "Beauftragte der Krankenkassen" eingestuft werden müssen. Er sei via Vertragsarztrecht und KBV der Weisungsbefugnis des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen unterworfen.
Das bestehende Vertragsarztrecht habe dazu geführt, dass der Tätigkeitsort geregelt ist, dass Arbeitszeit auf 8,5 Stunden pro Tag durch Paragraf 106a Sozialgesetzbuch (SGB) V beschränkt ist, hinzu käme die Begrenzung seiner Arbeitskapazität durch Regelleistungsvolumen, Rabattverträge, Budgetierung der Medikamente sowie der Heil- und Hilfsmittel samt Regress und anderes mehr.
Die Beschränkung kennzeichne den Vertragsarzt mehr als Scheinselbstständigen als einen Freiberufler.

Bundessozialgericht: Begleitung zum Arzt ist unfallversichert (Ärzte Zeitung 6.12.2010)
Angehörige, die Pflegebedürftige begleiten, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, so entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 6/10 R). Laut Gesetz ist unfallversichert, wer einen Angehörigen pflegt, der Leistungen der Pflegeversicherung bezieht.

Bei mangelnder Aufklärung droht Behandlungsfehler (Ärzte Zeitung 10.12.2010)
Ein Arzt muss seinen Patienten über das Risiko einer Nichtbehandlung aufklären, wenn dieser nicht an seiner medizinisch gebotenen Behandlung mitwirkt – so der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 157/08).
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass dem Patienten die Nichtbefolgung einer ärztlichen Anweisung nur dann als Mitverschulden angelastet werden könne, wenn er diese Anweisungen auch verstanden habe.

Arzt kann gleichzeitig Chef- und Vertragsarzt sein (Ärzteblatt 17.12.2010)
Die Tätigkeit als Teilzeit-Chefarzt ist mit einer Tätigkeit als Vertragsarzt mit Praxissitz in den Räumen des Krankenhauses vereinbar – so das Sozialgericht Schwerin (Az. S 3 KA 31/08).
Im vorliegenden Fall hatte der Chefarzt der Gynäkologie seine wöchentliche Arbeitszeit in der Klinik auf 13 Wochenstunden reduziert, um entsprechende Zeit in der Vertragsarztpraxis arbeiten zu können. Der Berufungsausschuss hatte dem Chefarzt die vertragsärztliche Zulassung entzogen, hier entschied das Sozialgericht anders.

Urteil gegen Wegberger Chefarzt ("Zitronensaftfall") aufgehoben (Ärzteblatt 22.12.2010)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach gegen den früheren Chefarzt einer Klinik in Wegberg aufgehoben (Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10). Die BGH-Richter bewerteten das Einbringen des unsterilen Zitronensaftes in die Wunde lediglich als eine gewisse zusätzliche bakterielle Belastung, was nicht mit der Gefahr eines drohenden Organverlusts vergleichbar sei. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach muss sich nun erneut mit der Sache befassen.

Wissenschaftlich nicht belegte Aussagen bleiben in der Werbung ein Tabu (Ärzte Zeitung 29.12.2010)
Sowohl Ärzte als auch Apotheker dürfen weiterhin nicht mit Aussagen zu Präparaten werben, wenn diese nicht wissenschaftlich belegt sind – so das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az.: I-20 U 17/10). Im vorliegenden Fall warb ein Apotheker für ein von ihm vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel, dem er "Schutz gegen Cellulite" und "Säurebremse" zusprach.

Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter (Ärzte Zeitung 21.12.2010)
Der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat erneut bestätigt, dass ein Kind Anspruch auf seinen leiblichen Vater hat, auch wenn der Vater nach der Geburt keinen Kontakt zu seinen Kindern hatte.
Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht in Karlsruhe die Klage des Vaters, eines Asylanten, abgewiesen, seine Kinder zu sehen. Laut EGMR hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in diesem Fall nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt. Dem Vater wurde ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen.
Das EMGR-Urteil ist bindend.

Praxismanagement

Studie wirft Ärzten inkorrektes Verhalten bei IGeL-Verkauf vor (Ärzteblatt 8.12.2010)
Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beschreibt unter anderem, dass 20 Prozent der IGeL-Angebote Ultraschall-Untersuchungen, 16,2 Prozent Glaukomvorsorgeuntersuchungen und 11,5 Prozent Verordnungen von Medikamenten oder Heil- und Hilfsmittel beinhalten. Augenärzte und Gynäkologen, gefolgt von Urologen, Orthopäden und Hautärzten würden die meisten IGeL-Leistungen anbieten.

Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt (Ärzte Zeitung 22.11.2010)
Die AOK Bayern hat seit dem Jahre 2000 21.400 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 8.573 Fällen habe sie ein kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Experten hätten in 3.130 Fällen Behandlungsfehler bestätigt. Die häufigsten Beratungen und Gutachten fanden in den Bereichen Chirurgie (6.925), Orthopädie (2.199) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (1.859) statt.

Krasse Unterschiede bei der Qualität in Kliniken (Ärzte Zeitung 12.12.2010)
Der Krankenhaus-Report 2011 des Wissenschaftlichen Instituts (WidO) der AOK weist darauf hin, dass es erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Krankenhäusern gibt. So werden unter anderem Komplikationsraten und Revisionsraten nach Operationen einer künstlichen Hüfte verglichen. "Während die besten 25 Prozent der 922 Krankenhäuser eine Revisionsrate von 2,4 Prozent im Laufe eines Jahres aufweisen, sind es bei den 25 Prozent der Kliniken mit den meisten Komplikationen 5,9 Prozent", so die WidO-Wissenschaftler. In mehr als jedem zweiten Krankenhaus müssen über vier Prozent der Hüftoperationen wiederholt werden.
Näheres: http://www.wido.de/khr_2011.html

Heidelberg: Neues Trainingszentrum für minimalinvasive Chirurgie (Ärzteblatt 21.12.2010)
In der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg bietet die Sektion "Minimal-Invasive Chirurgie" Trainingskurse in speziellen Techniken der Schlüsselloch-Chirurgie an.
Auch Studenten können im Trainingszentrum üben, so zum Beispiel am POP-Trainer (Pulsating Organ Perfusion), wo sie eine Schweinegallenblase mit minimalinvasiver Technik entfernen können.

EDV: Datensicherung schützt vor finanziellem Verlust (Arzt & Wirtschaft 20.11.2010)
Die Abrechnung eines Vertragsarztes kann nicht durchgeführt werden, wenn die Daten in seinem Praxiscomputer zerstört wurden und keine Datensicherung durchgeführt wurde. Dann verliert der Arzt seinen Anspruch auf Honorar. Auch Versicherungen zahlen nicht, denn für sie gilt eine nichtordnungsgemäß durchgeführte Datensicherung als grobe Fahrlässigkeit. Arzt & Wirtschaft empfiehlt deshalb, die Datensicherung als wichtige Aufgabe und zentrale Verpflichtung anzusehen. Die täglichen Datensicherungsaktivitäten könnten an Personal delegiert werden; jedoch das Überprüfen des Sicherungsprotokolls sollten die Ärzte selbst vornehmen und nicht delegieren.

Qualitätsmanagement - Zehn Tipps für eine bessere eMail-Kommunikation (Arzt & Wirtschaft 30.11.2010)
Gabriele Schuster, QM-Expertin aus Würzburg, rät Praxisinhabern, folgende Regeln für den "guten Ton" in eMails ins QM-System aufzunehmen.
1. Finden Sie eine passende, kurze "Betreff"-Zeile!
2. Fassen Sie sich kurz, achten Sie auf einen "roten Faden"!
3. Gestalten Sie Ihren Text übersichtlich, höflich und leicht lesbar!
4. Schreiben Sie eine Mail pro Thema - das erleichtert das Antworten!
5. Verzichten Sie auf Ironie, Füllwörter und Umgangssprache!
6. Vermeiden Sie Großbuchstaben (das wirkt wie lautes Schreien)!
7. Schreiben Sie nie nur in Kleinbuchstaben (das wirkt geringschätzig)!
8. Vermeiden Sie doppelte und dreifache Satzzeichen!
9. Bleiben Sie im Konfliktfall bei einem neutralen Ton, behalten Sie die Anrede bei!
10. Greifen Sie im Streit lieber zeitnah zum Telefon!

Europa

4.000 tschechische Ärzte kündigen Auswanderung an (Ärzte Zeitung 1.12.2010)
Etwa 4.000 tschechische Ärzte haben sich auf einer Liste der Ärztegewerkschaft eingetragen und damit angekündigt, dass sie das Land verlassen wollen. Grund ist hauptsächlich die schlechte Bezahlung; diese betrage z. Zt. nur etwa 700 Euro Brutto als Klinikarzt. Tschechische Ärzte wollen sich vornehmlich in Deutschland nach einer neuen Stelle umsehen.

Alle Jahre wieder: ein Sparpaket für Frankreichs Krankenversicherung (Ärzte Zeitung 14.12.2010)
Die französische Regierung versucht, durch Sparmaßnahmen das Defizit der Krankenversicherung auf 11,6 Milliarden Euros zu begrenzen. So soll unter anderem die Patientenzuzahlung für verschriebene, aber nicht "lebenswichtige" Arzneimittel von 60 auf 65 Prozent erhöht werden. Ebenso erhöht wird die Selbstbeteiligung bei medizinischen Untersuchungen – sie beträgt jetzt 24 Euro.
90 Prozent aller Franzosen verfügen über eine zusätzliche Privatversicherung, die Zuzahlungen und Selbstkosten übernimmt. Diese Zusatzversicherungen werden immer teurer.
2009 gaben die Franzosen 215 Milliarden Euro für ihre Gesundheit aus. Davon wurden 75 Prozent von der Gesetzlichen Krankenversicherung (Sécurité Sociale) übernommen.

Großbritannien: Hohe Gehälter, niedriger Standard? (Ärzte Zeitung 14.12.2010)
Die Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) kritisiert, dass die Hausarzteinkommen im Königreich mit 122.000 Euro jährlich "viel zu hoch" seien. Dieses Geld fehle in der Patientenversorgung.
Die Ärzteorganisation British Medical Association (BMA) bezweifelt, dass es eine "Kausalität zwischen Mortalität und Ärzteeinkommen" gebe.

Allgemeines

Kanada: 18 Wochen Wartezeit für Op-Termin (Ärzte Zeitung 7.12.2010)
Die Wartezeit auf einen Operationstermin ist nach einer Erhebung im Jahr 2010 auf durchschnittlich 18,2 Wochen gestiegen. In den Provinzen Neufundland und Labrador beträgt sie sogar knapp ein halbes Jahr. Kanada bietet seinen Bürgern eine staatliche Krankenversicherung, das Gesundheitssystem ist jedoch überlastet.

Klinikaufenthalt steigert familiäre Sorgen von Frauen (Ärzteblatt 27.12.2010)
Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) kam heraus, dass 35 Prozent der Frauen sich während eines Krankenhausaufenthaltes um ihre Familie sorge, dagegen nur 16 Prozent der Männer.
Da 30 Prozent aller Krankenhausbehandlungstage aus medizinischer Sicht überflüssig seien, so das Institut, sollten ambulante Behandlungen und eine Verringerung der Verweildauer angestrebt werden.

Deutschland - Land der Dicken (Ärzte Zeitung 12.12.2010)
Die Zahl der krankhaft dicken Deutschen wächst. In den Jahren 2009 und 2010 stieg der Anteil fettleibiger Männer auf 16 Prozent und fettleibiger Frauen auf 15 Prozent.
44 Prozent der Männer seien übergewichtig und 29 Prozent der Frauen.

Weltrekord mit der längsten Mullbinde der Welt (Apotheker plus 26.11.2010)
Eine Spende von 300 Verbandpäckchen ermöglichte es dem gemeinnützigen Verein Malteser in Abersfeld, Waldsachsen, die ausgemusterten Mullbinden zur längsten Mullbinde der Welt zusammenzuknüpfen. Bei den Feierlichkeiten zum 35-jährigen Bestehen des gemeinnützigen Vereins haben Helfer eine insgesamt 5,25 Kilometer lange Mullbinde verknüpft. Dieses ist Weltrekord.

Termine

Quo Vadis Sozialstaat
Daseinsfürsorge vor der Herausforderung des Demografischen Wandels
Veranstalter: Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. – BDC
Termin: 4.02.2011, 10-17 Uhr
Ort: 10117 Berlin, Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 58-59
Freier Eintritt – Um vorherige Anmeldung wird gebeten
Online-Buchung: http://www.bdc.de Rubrik "Termine"

Nächste Jahrestagung des BAO

Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit dem Bundeskongress des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC und dem Chirurgentag des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen BDC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:


BAO-JAHRESTAGUNG
4. - 6. MÄRZ 2011, NÜRNBERG

weiteres siehe: http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e27967/

9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark

http://www.iaascongress2011.org/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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