11.08.2010: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 08/10, vom 11. August 2010
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilungen des Präsidiums
Aus den Ländern und kooperierenden Verbänden
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Termine

Mitteilungen des Präsidiums

1) Von unserem ehemaligen Vizepräsidenten und weiterhin engagierten Mandatsträger bei den Urologen, Dr. Wolfgang Rulf, erhielten wir die unten eingefügte Mail.
Das Thema Unternehmertum statt quasi-Angestellter von Kassen/KV wird uns weiter beschäftigen. Darauf sollten wir uns weiter vorbereiten, um die darin enthaltenen Chancen mitzugestalten. Das gilt für jeden von uns in seiner Praxis, aber auch politisch für die Mandatsträger.
Das Thema berührt aber auch die Kassen, die darüber allerdings reflexartig in Panik geraten. Aus EU-Sicht ist die Situation aber eindeutig (wie unser Ehrenpräsident Prof. Brökelmann immer wieder darlegt): es gibt entweder Unternehmen oder Staatsinstitutionen – und dazwischen gar nichts. Unternehmen aber unterliegen allen wettbewerblichen Rechtsnormen (freier Wettbewerb, Ausschreibungen, freie Preisgestaltung, Kartellrecht etc.). Es könnte also sein, dass sich Politik und Krankenkassen irgendwann entscheiden müssen: Staatsmedizin wie in England mit nur einer Kasse oder echter Wettbewerb zwischen Kassen mit allen Konsequenzen.

2) Das wichtigste Anliegen der Patienten ist deren Sicherheit. Daher spielt die Hygiene eine zentrale Rolle bei der Qualität ärztlicher Betreuung, insbesondere beim Operieren. Nachgewiesene Fehler in der Instrumentenaufbereitung, die dann noch nicht einmal abgestellt werden, werden daher berechtigterweise als "Skandal" bezeichnet (siehe unten – Nachrichten München).
Ganz anders muss man die Berichte über die Begehungen (z. B. der Vertragsärzte) durch die Gesundheitsämter sehen. Diese finden in einigen, insbesondere den alten Bundesländern schon seit Jahren statt. Die KV in Hamburg hat die letzte Publikation dahingehend kommentiert, dass der Anteil an beanstandeten Praxen sinkt. Die meisten Beanstandungen beziehen sich auch nicht auf Aufarbeitungsfehler, sondern auf Verletzungen "behördlicher Auflagen". Dazu gehört insbesondere, dass im Rahmen des Qualitätsmanagements die Verantwortung und der Prozessablauf definiert werden müssen. Außerdem muss eine Ausbildung zur Sterilgutassistentin nachgewiesen werden. Dies ist noch nicht überall umgesetzt. Wenn also das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Mängel feststellt, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Patienten auch gefährdet sind (siehe unten kommentierte Nachrichten).
Die Notwendigkeit einer Ausbildung zur Sterilgutassistentin ist dabei unabhängig von der Ausbildung und betrifft auch erfahrene Op-Schwestern (und ggf. Ärzte). Dieses ist nur historisch zu erklären. Für die Instrumentenaufarbeitung war in den Krankenhäusern früher überhaupt keine Qualifikation gefordert. So wurden dort z. T. diejenigen Personen eingesetzt, die in anderen Bereichen (sei es Küche, Garten, Technik und sonst was) nicht mehr einsetzbar waren. Die neuen Forderungen sollen einen Minimalstandard setzen, der nun aber auch von allen schon gut Qualifizierten absolviert werden muss. Die genauen Anforderungen variieren zwischen den Bundesländern etwas und steigen auf 120 Ausbildungsstunden, wenn man für andere Praxen etc. sterilisiert.
Jörg Hennefründ

Aus den Ländern und kooperierenden Verbänden

Liebe Kollegen,

anhängend ein Artikel von Prof. Kirchhof, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der meiner Ansicht nach Pflichtlektüre für ärztlichen Mandatsträger und Medizinjuristen sein sollte. Auf einen Passus möchte ich besonders hinweisen.

"... ich würde hier für mehr Selbstzahlungspflichten (nicht nur für eine Selbstbeteiligung) der Patienten plädieren.
Ein weiterer Ansatz könnte darin bestehen, die Ärzte als Anbieter und Nachfrager in einen realen Markt zu stellen, indem nach dem Vorbild der arbeitsrechtlichen Koalitionspartner Krankenkassen und Ärzteverbände ihre Leistungen in Verträgen frei vereinbaren (!!!). Dieser Weg führt weg vom Vertragsarzt, der in beamtenähnlicher Bindung die gesamten Gesundheitsleistungen gegen eine nach sehr heterogenen Faktoren berechnete Gesamtvergütung erbringen muss, die mittlerweile die meisten als ungerecht empfinden. Er führt zum Arzt, der im freien Spiel der Marktkräfte tätig wird, sich daher aber als Unternehmer auch dem Marktrisiko zu stellen hat. Eine normative Steuerung aus ökonomischen Gründen würde überflüssig, den der Arzt als Marktteilnehmer berücksichtigt wirtschaftliche Faktoren bei jeder Behandlung schon aus eigenem Interesse; er hat den Einfluss dieser Faktoren auch gegenüber seinem Patienten zu verantworten."
(Aus "Das Berufsbild des Arztes zwischen Ethos, Spardiktat und Schönheitsideal; Ferdinand Kirchhof, Rheinisches Ärzteblatt 7/2010, 12-15
s. auch http://www.aekno.de/page.asp?pageID=8344&noredir=True)

Viele Grüße
Dr. Wolfgang Rulf

Kommentierte Nachrichten

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat 43 ambulante OP-Zentren kontrolliert. Dabei wurden zum Teil gravierende Mängel bei der Gerätereinigung und der Qualifikation des Personals beanstandet. (Ostsee-Zeitung.de 16.07.2010)
"Das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern (Lagus) hat 43 Arztpraxen, in denen ambulant operiert wird, kontrolliert" sagte Lagus-Direktor Heiko Will bei der Vorstellung des Jahresberichtes 2009. "In 20 der 43 Praxen wurden die Geräte nicht ausreichend keimfrei gereinigt". Offenbar sei in vielen der Praxen weder geregelt, wer die Geräte eigentlich sterilisieren muss, noch sind die Mitarbeiter ausreichend qualifiziert für die Prozeduren.
Kommentar:
Wir wissen von einem der Operateure (ein BAO-Mitglied), der zu den 20 Praxen gehörte, die "bestanden" haben, dass die Prüfung des Gesundheitsamtes recht genau, aber fair war. Offenbar gibt es in vielen Praxen – und wohl auch Krankenhäusern (siehe unten Hygiene-Skandal München) - noch einiges zu verbessern, bis ein guter Standard erreicht ist. Hier zahlt sich aus, wenn Operateure und Anästhesisten durch die Veröffentlichungen und Kongresse eines Verbandes wie den BAO kontinuierlich fortgebildet werden. J.B.

Zwei Milliarden Menschen chirurgisch unterversorgt (Ärzteblatt 1.07.2010)
Laut einer Studie der Harvard School of Public Health ist die Verteilung von Operationssälen in weniger entwickelten Ländern schlecht und für mehr als zwei Milliarden Menschen nicht sichergestellt. Die von der Weltgesundheitsorganisation unterstützte Studie wurde im Fachjournal The Lancet (doi: 10.1016/ S0140-6736(10)60520-X) publiziert.
In einigen Ländern, z. B. im Sahara-Gebiet Afrikas, existiert ein Operationssaal pro 100.000 Einwohner; in europäischen Ländern sind es bis zu 25 OP-Säle pro 100.000 Einwohner. Zudem sei die Hälfte aller OP-Säle schlecht ausgestattet. Etwa 25 % der OP-Säle hätten keine Möglichkeit, eine Pulsoxymetrie vorzunehmen.
Kommentar: Die "Dichte" von Operationssälen pro 100.000 Einwohner dürfte in Deutschland noch höher liegen, weil wir viele gut eingerichtete Praxen für Ambulante Operationen (Tageskliniken, Praxiskliniken etc.) haben, deren Ausstattung zudem noch besser ist als in OP-Sälen der Dritten Welt. J.B.

Nachrichten

(zusammengefasst von Jost Brökelmann)

Gesetzliche Krankenversicherung

Entlassungen im Hygiene-Skandal in München (Ärzte Zeitung, 15.07.2010)
Drei Geschäftsführer der Klinik GmbH München (Städtische Kliniken München-Bogenhausen und Neuperlach) wurden entlassen, weil sie trotz besseren Wissens Hygienemängeln bei der Sterilisation von Operationsbestecken nicht beseitigt hatten. Ein Gutachten hat diese Mängel belegt. Ausgangspunkt des Hygiene-Skandals in München war die Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung im Klinikum Bogenhausen, wo das Operationsbesteck für Bogenhausen und Neuperlach gesäubert und desinfiziert wird.
In der Geschäftsführung der Klinik GmbH ist ärztlicher Sachverstand nicht vertreten.

Regierungskoalition lehnt Gebühr pro Arztbesuch ab (Arzt & Wirtschaft 20.07.2010)
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat eine Praxisgebühr pro Arztbesuch abgelehnt. Diese hatte u. a. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler gefordert, z. B. 5 Euro pro Arztbesuch. Er hatte darauf hingewiesen, dass nur 28 Prozent der Patienten mit einer Praxisgebühr von zehn Euro belegt werden, der Rest falle unter Ausnahmen.

Augenärzte und KV suchen ihr Heil vor Gericht (Ärzte Zeitung 20.07.2010)
Die Fachärzte in der KV Nordrhein sollen ein erhebliches Minus gegenüber dem Vorjahr verkraften. "Das von der KVNo ausgeschüttete Geld reicht nicht mehr, um die Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten aufrechtzuhalten", sagt Dr. Manfred Weisweiler, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen Nordrhein (ANC). Das Regelleistungsvolumen (RLV) der Fachgruppe sei auch nach Korrektur auf 19,84 Euro gesunken. Ähnlich geht es den Augenärzten, wo das RLV nur 16,51 Euro beträgt. Laut Genossenschaft GenoGyn liegt das Regelleistungsvolumen der Gynäkologen bei 15,07 Euro.
Facharztverbände kündigten Klagen gegen die KV-No an, "auch wenn sie die Misere nicht verschuldet habe".

Honorarreform ab 1. Juli 2010: GenoGyn hat Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht! (Genogyn Newsletter vom 2.8.2010)
Schon im Juni, als die katastrophalen Folgen der aktuellen Honorarreform für die Frauenärzte offenbar geworden sind, haben viele Kolleginnen und Kollegen gegen ihren RLV-Bescheid Widerspruch eingelegt - einige haben dagegen sogar geklagt. GenoGyn Rheinland wiederum hat einen Offenen Brief an den Bewertungsausschuss geschrieben und eine Modifizierung des Beschlusses vom 26. März 2010 gefordert. Eine Antwort allerdings ist bis zum 31. Juli 2010 nicht eingegangen.
GenoGyn ist deshalb einen weiteren, neuen Weg gegangen - den einer Petition beim Deutschen Bundestag. Die gleiche Petition haben inzwischen - mit angepasstem Inhalt - die Landtage in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten.
Die Petition im Wortlaut: http://www.genogyn-rheinland.de/content_gg/cont_10193.august.php

AOK und MEDI schließen weitere Facharztverträge ab (Ärzteblatt 14.07.2010)
Nachdem die AOK Baden-Württemberg und der Medi Verbund Dienstleistungs-GmbH schon Facharztverträge für die Bereiche Kardiologie und Gastroenterologie abgeschlossen haben, wird jetzt über Facharztverträge in den Bereichen Orthopädie und Neurologie/Psychiatrie verhandelt. Die AOK wünscht technisch erstklassig ausgestattete Praxen, verkürzte Wartezeiten und eine Zuzahlungsbefreiung für viele Medikamente, zu denen die AOK Rabattverträge abgeschlossen hat.

Gesundheitsökonom sieht deutlich mehr Spar-Potenziale bei Kliniken (Ärzte Zeitung 7.07.2010)
Der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen weist darauf hin, dass ein Viertel der Krankenhausbetten in Deutschland leer stehen. Diese Überkapazitäten kosten Geld, der Abbau sollte möglichst eher heute als morgen angefangen werden.

DKG für Neuordnung der ambulanten Versorgung (Ärzteblatt 22.07.2010)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Konzept zur Neuordnung der ambulanten Versorgung vorgelegt. Diese solle in zwei Bereiche gegliedert werden:
1.) haus- und fachärztliche Grundversorgung
2.) spezialärztliche Versorgung einschließlich ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen.
Letztere ambulante spezialärztliche Versorgung sollte sowohl von Krankenhäusern als auch von besonders qualifizierten Vertragsärzten erbracht werden. Außerdem spricht sich die DKG für eine Ausweitung der Nebentätigkeitsmöglichkeiten von niedergelassenen Ärzten in Kliniken aus.

Kammer-Chef will "180-Grad-Wende" bei Weiterbildung (Ärzte Zeitung 12.07.2010)
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Dr. Theodor Windhorst ist der Meinung: "Die Weiterbildung im Krankenhaus ist grottenschlecht". Er ruft die Ärzte, insbesondere die Chefärzte auf, den Auftrag der Weiterbildung wieder ernst zu nehmen, damit der Arztberuf auch für den Nachwuchs interessanter wird. So sei z. B. eine vernünftige Anamnese-Erhebung und Diagnosestellung Aufgabe des Chefarztes. Dafür müssten Chefärzte auch honoriert werden, z. B. über ein Bonus-/Malus-System.
Auch das Studium selbst müsse reformiert werden. In seinen Augen sei das Modell des problemorientierten Lernens zukunftsweisend.

Anästhesisten starten Nachwuchskampagne (Ärzteblatt 28.07.2010)
Der Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) haben eine gemeinsame Nachwuchskampagne gestartet, um Medizinstudierende und junge Ärzte für ihr Fachgebiet zu begeistern. Das Fachgebiet besteht aus den vier Säulen Anästhesiologie-Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie.
Näheres s. unter http://www.anaesthesist-werden.de/

Pathologie: Uni-Institut und Praxen gründen Teil-Gemeinschaftspraxis (Ärzteblatt 28.07.2010)
In München hat sich eine "Teil-Gemeinschaftspraxis Molekularpathologie Süd-Bayern" etabliert. Ein universitäres Institut sowie sieben Praxen kooperieren jetzt im Bereich der Molekularpathologie. Die Teil-Gemeinschaftspraxis nutzt Räume und Geräte der Universität, außerdem wurde eine gemeinsame, vernetzende EDV-Struktur geschaffen.

Neuer Sachverständigenrat ernannt (Ärzteblatt 14.07.2010)
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat einen neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt. Dem Sachverständigenrat gehören an: Als Vorsitzender Eberhard Wille von der Universität Mannheim, sein Stellvertreter ist Matthias Schrappe von der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn; weitere Mitglieder sind Ferdinand Gerlach von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und Marion Haubitz von der Medizinischen Hochschule Hannover. Neu in den Sachverständigenrat berufen wurden zudem Gregor Thüsin von der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn sowie Doris Schaeffer und Wolfgang Greiner von der Universität Bielefeld.

Kassen sollen konkurrieren, statt zu kooperieren (Ärzte Zeitung 14.07.2010)
Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, fordert mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen. Bislang gäbe es zu viele Vorschriften zu gemeinsamem Handeln der Krankenkassen; der Wettbewerb der Kassen untereinander müsse zur Regel werden.
Die Monopolkommission wendet sich auch gegen Hausarztverträge, weil die Verträge nach Paragraf 73 b keine wettbewerblichen Effizienzvorteile brächten. Hingegen würden Integrationsverträge zu mehr Wettbewerb führen.
Die Monopolkommission fordert eine verpflichtende Eigenbeteiligung der Patienten. Diese sollte als relativer Anteil an der Arztrechnung festgesetzt werden. Nach Ansicht der Gutachter sei es Aufgabe der Krankenkassen, eine Rechnung zu stellen.

Kartellamt will Aufsicht über Krankenkassen (Ärzte Zeitung 29.07.2010)
Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat sich dafür ausgesprochen, dass Gesetzliche Krankenkassen wie private Unternehmen auch dem Kartellrecht unterworfen werden. Zurzeit unterliegen sie nur dem Sozialrecht. Er fordert mehr Wettbewerb im Gesundheitsmarkt, weil dadurch Kassen und Versicherte profitieren würden.

Wettbewerbsrecht gewinnt an Bedeutung (Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 6/10 – Juni 2010 – S. 10-13)
Der Rechtsanwalt und Arzt Prof. Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks ist der Auffassung, dass der Spitzenverband der Krankenkassen bei den Verhandlungen über den Preis unternehmerisch handelt: "Jeder, der sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH zur Festbetragsfestsetzung anschaut, wird feststellen, dass die Gerichte den Krankenkassen attestieren, dass sie bei der Festsetzung des Festbetrages nur deshalb nicht unternehmerisch handeln, weil sie dem gesetzgeberischen Willen entsprechend einen gesetzlich eng vorgegebenen Weg nachvollziehen".
Dies ist bei einer vom Gesetzgeber gewollten "Verhandlung" über einen Preis aber genau nicht der Fall, sondern in diesem Punkt handelt die Krankenkasse selbstverständlich unternehmerisch.

Wie Kliniken die ambulante Versorgung überrollen (Der niedergelassene Arzt 6/2010)
Drei Monate nach der Neubesetzung ihres Präsidiums durch den Geschäftsführer der Asklepios-Kliniken Hamburg hat die Hamburgische Krankenhausgesellschaft neue gesundheitspolitische Positionen veröffentlicht. Ihre Forderung: Komplette Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung.
Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Landesgruppe Hamburg des NAV-Virchowbundes, weist darauf hin: "Ein echter Wettbewerb kann erst stattfinden, wenn Wettbewerbsgleichheit geschaffen, die Finanzierung von ambulanten Leistungen für Kliniken und Praxen gleichgestaltet ist und die Wettbewerbsnachteile für Praxen ausgeglichen sind, die gleichzeitige Öffnung der Kliniken für die stationäre Versorgung auch durch niedergelassene Ärzte gewährleistet ist und Klinikkonzerne sich mit ihrem Kapital nicht mehr an der Bildung von MVZs beteiligen können".
Bis dahin gelte: "Keine Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung, Rücknahme des § 116 b SGB V bis auf wenige, auch von fachärztlicher niedergelassener Seite konsentierte Indikationen und kein MVZ in Konzernhand".

Mehr Geld und mehr Flexibilität (Deutsches Ärzteblatt 4.06.2010)
Honorarärzte bieten ihre Arbeitskraft außerhalb eines Angestelltenverhältnisses oder einer Tätigkeit als niedergelassener Arzt an.
Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbandes der Honorarärzte (BV-H) sind in Deutschland zurzeit ca. 4.000 Ärztinnen/Ärzte hauptberuflich oder in Teilzeit als Honorarärzte tätig.
Die Mehrzahl der Studienteilnehmer (60,5 %) arbeitet honorarärztlich in der stationären Versorgung. Dabei werden im Mittel folgende Bruttostundenhonorare erzielt: Für Einsätze in der stationären Krankenversorgung ca. 71 Euro, für Tätigkeiten in ambulanten OP-Zentren 74 Euro, für gutachterliche Tätigkeiten 78 Euro, für Praxisvertretungen 56 Euro und für die Arbeit in Medizinischen Versorgungszentren 58 Euro. Am schlechtesten vergütet werden Notdienste (41 Euro) und die Arbeit als Notarzt (32 Euro).

E-Card: Kassen sind in einer "Zwickmühle" (Ärzte Zeitung 29.07.2010)
Der E-Health- Konzern InterComponentWare (ICW) sieht die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sehr pessimistisch. Dazu erklärte ICW-Vorstand Jörg Stadler, dass der derzeit verfügbare Kartentyp (TYP 1) nur noch bis Ende 2012 ausgegeben werden darf, dann würden neue Standards für die Verschlüsselungstechnik greifen. Die Krankenkassen hätten jedoch viel Geld für die Entwicklung des TYP 1 investiert und wüssten nicht, ob sie noch auf diesen TYP 1 bauen sollen.

60 Prozent der brandenburgischen Vertragsärzte rechnen online ab (Ärzteblatt 29.07.2010)
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) meldet, dass mehr als 2.000 der 3.200 niedergelassenen Ärzte im zweiten Quartal 2010 ihre Abrechnung online übertragen haben. Damit würden sie an der Spitze der Kassenärztlichen Vereinigungen stehen.

Rechtliches

Finanzamt darf patientenbezogene Unterlagen verlangen (Arzt & Wirtschaft 2.07.2010)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt patientenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen darf (VIIIR78/05). Ein Rechtsanwalt hatte das Offenlegen der Rechnungen mit dem Hinweis auf das bestehende Berufsgeheimnis abgelehnt. Hingegen entschied der BFH, dass Rechtsanwälte und auch Ärzte grundsätzlich bei der Ermittlung der steuerrelevanten Sachverhalte mitwirken müssen.
Arzt & Wirtschaft empfiehlt, dass z. B. Name und Anschrift des Patienten geschwärzt werden können. Problematisch würde es, wenn die Daten elektronisch übermittelt werden sollen.

Unechte Partner in der Gemeinschaftspraxis: im Zweifel kassiert die KV das ganze Honorar (Ärzte Zeitung 14.07.2010)
Der 6. Senat des Bundessozialgerichtes (BSG) hat entschieden "Wer kein wirtschaftliches Risiko der Praxis mitträgt und in keiner Weise am Wert der Praxis beteiligt ist, ist kein freiberuflicher Gemeinschaftspraxispartner, sondern 'verdeckter' Angestellter" (Az.: B 6 KA 7/09 R). Danach muss also jeder Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft an Gewinn, Vermögen und/oder der Geschäftsführung beteiligt sein. Ist er dieses nicht, gilt er als "Scheinselbständiger". Die KV jedoch kann Honorare an einen Scheinselbständigen zurückverlangen. Fixe Tätigkeitsvergütung oder ein "fixer Gewinnanteil" würden diesen neuen Kriterien nicht genügen. Auch müsse jeder Partner ein Stimmrecht haben. Durch dieses Grundsatzurteil gewinnt die Beteiligung am wirtschaftlichen Risiko und am Wert der Praxis erheblich an Bedeutung.

Empfehlungspflicht von Vertragsärzten ist unzulässig (Der Niedergelassene Arzt 6/2010)
Der Abschluss eines Vertrages, in dem die Verpflichtung eines Vertragsarztes zu einem bestimmten Krankenhaus aufgenommen ist, verstößt gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) - so das Oberlandesgericht Düsseldorf am 1.09.2009 (1-20121/08). Ein solcher Vertrag setze einen finanziellen und damit sachfremden Anreiz.

Ärzte müssen KV nicht über IV-Verträge informieren (Arzt & Wirtschaft Newsletter 16.07.2010)
Auch wenn die KV Berlin versucht, über eine Satzungsänderung Vertragsärzte zu verpflichten, abgeschlossene IV-Verträge bei der KV anzuzeigen, so entschied nach dem Berliner Senat nun auch das Sozialgericht Berlin, dass eine solche pauschale Vorlegepflicht die Rechte der KV-Mitglieder einschränkt (AZ.: S 79 KA 7/06).

BSG: Keine Gesamtvergütung ohne Deckel (Ärzte Zeitung 20.07.2010)
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass die Krankenkassen sich nicht auf eine Vereinbarung zur Gesamtvergütung einlassen müssen, die im Ergebnis zu nicht gedeckelten Zahlungspflichten führt. Dieses entschied es anhand eines Streites über die Gesamtvergütung 2002 in Mecklenburg-Vorpommern.

MVZ unterliegen nicht der Berufsordnung für Ärzte (Arzt & Wirtschaft 23.07.2010)
Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden (Az. L 1 KA 8/09), dass Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nicht dem Berufsrecht für Ärzte unterliegen. Jedoch würden die im MVZ tätigen Ärzte weiterhin der Berufsordnung unterliegen und damit nur an bis zu drei Standorten tätig sein dürfen.
Im vorliegenden Fall hatte ein MVZ eine vierte und fünfte Nebenbetriebsstätte beantragt. Die zuständige KV lehnte die Genehmigung unter Berufung auf die Berufsordnung für Ärzte ab. Dem widersprach das LSG.

Arbeitszimmer: Fiskus muss Kosten anerkennen (Ärzte Zeitung 29.07.2010)
Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen steuermindernd anerkannt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. So entschied das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvL 13/09).

Praxismanagement

Vorsorge: Arzt muss Patienten nicht an Termine erinnern (Schütze-Brief 19.07.2010 Nr. 54/2010, 12)
Dem Arzt könne nicht die Fürsorge für die Wahrnehmung von Vorsorgeuntersuchungen auferlegt werden - so das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 26.6.2010 5 U 186/10).
Eine Patientin hatte gegen eine Frauenärztin geklagt, dass diese sie nach einem ersten Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht hinreichend zu weiteren Vorsorgeuntersuchungen gedrängt habe. Dieses sah das OLG anders. Der Arzt müsse nur auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweisen; der Patient müsse dann selbst entscheiden, ob, wann und bei wem er die Untersuchungen vornehmen lassen will.

Europa

Zehntausende Operationen verschoben (Newsletter für die Gesundheitswirtschaft 22.07.2010 - Ausgabe: 0169 | kma Online)
In Italien mussten zehntausende Operationen durch einen 24-stündigen Streik verschoben werden. Die italienischen Mediziner protestieren damit gegen geplante Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen.

Allgemeines

Jeder Dritte fühlt sich für eigene Gesundheit nicht verantwortlich (Ärzteblatt 14.07.2010)
Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG) sieht jeder Dritte Erwachsene in Deutschland die Verantwortung für seine Gesundheit eher bei anderen als bei sich selbst. "Besonders junge Leute würden eher auf andere vertrauen, anstatt selbst Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen", sagte WINEG-Direktor Frank Verheyen. Er rief die Ärzte auf, bei den Patienten das Bewusstsein zu wecken, dass ihr eigener Einsatz für den Therapieerfolg ausschlaggebend ist.

Verdienstkreuz für Dr. Albrecht und Christina Hennig (Blick-Kontakt Ausgabe 3/2010, 8)
Für ihren 28 Jahre währenden Einsatz für blinde Menschen in Nepal erhielten Augenarzt Dr. Albrecht Hennig und seine Frau Christina am 28. März 2010 das Bundesverdienstkreuz am Bande.
Mehr als 40.000 Augenpatienten werden von Dr. Hennig und seinem Team jährlich am Grauen Star operiert. Die von Dr. Hennig entwickelte Operationstechnik, die Fishhook-Technik, wird mittlerweile weltweit angewandt.

Japanerinnen haben die höchste Lebenserwartung (Ärzte Zeitung 26.07.2010)
Laut einer Erhebung des Gesundheitsministeriums in Tokio haben japanische Frauen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 86,44 Jahren und Männer von 79,59 Jahren. Damit liegen die Japanerinnen seit 25 Jahren hintereinander an der Spitze. Bahnbrechende Fortschritte der Altersmedizin, aber auch die Tatsache, dass die Japaner in einem der sichersten und zugleich reichsten Länder der Welt leben, sowie nicht zuletzt die traditionell fettarme Küche des Landes seien Gründe für die hohe Lebenserwartung.

Termine

Nächste Jahrestagung des BAO

Die nächste Jahrestagung des BAO findet zusammen mit der Jahrestagung des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen BNC in Nürnberg statt. Sie sehen, die Zusammenarbeit mit Berufsverbänden der narkotisierenden und operierenden Kollegen nimmt Form an.
Bitte schon vormerken:


BAO-JAHRESTAGUNG
FREITAG, 4. MÄRZ BIS SONNTAG, 6. MÄRZ 2011
IN NÜRNBERG

9th International Congress on Ambulatory Surgery
State of the Art und Future Possibilities
8 – 11 May 2011
Bella Center
Copenhagen Denmark

http://www.iaascongress2011.org/

unter der folgenden Site finden Sie die Fortbildungsangebote:
http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e25679/

Kalenderübersichtsseite:
http://www.operieren.de/content/e3472/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
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OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
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Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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