10.03.2010: BAO-Newsletter

BAO-Newsletter; Nr. 03/10, vom 10. März 2010
Nachrichten für Ambulante Operateure und Anästhesisten

Inhalt:
Mitteilungen des Präsidiums
Mitteilungen des Justitiars des BAO
Kommentierte Nachrichten
Nachrichten
Beiträge aus kooperierenden Verbänden
Termine

Mitteilungen des Präsidiums

Die erste gemeinsame Jahrestagung des BAO und des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen ist am Sonntag in Nürnberg erfolgreich und sehr harmonisch zu Ende gegangen.
Über 500 freiberuflich tätige Chirurgen, Orthopäden, Anästhesisten und auch Gynäkologen und HNO-Ärzte haben sich an einem vollen Wochenende intensiv über ihre Ziele und Ihre Sorgen ausgetauscht.
Zahlreiche Mitglieder des BAO haben auf ihrer Versammlung am Samstagmorgen die neuen Strategien des Präsidiums befürwortet und weitere intensive Maßnahmen der Kooperation gefordert.
Nach engagierter, konstruktiver Diskussion wurde das Präsidium beauftragt, in Verhandlungen zu IV-Verträgen einzutreten.
Dabei sollen insbesondere die problematischen Themen Gewährleistung, Haftung und Mengenregelungen thematisiert und ggf. neu formuliert werden.
Ich bin sicher, dass wir auf dieser besonderen Tagung große Schritte in Richtung Einigung der operativen Berufsverbände getan haben.

Dr. Axel Neumann
Präsident des BAO

Mitteilungen des Justitiars des BAO

Ärger, Ärger, nichts als Ärger? Rechnungsprüfung durch die Private Krankenversicherung
Immer wieder kommt es - bedingt durch die Sparmaßnahmen der privaten Versicherungen - vor, dass die vom Arzt in Rechnung gestellten Leistungen unter Verweis auf das Zielleistungsprinzip nicht in voller Höhe von der Versicherung anerkannt werden. Ausbaden muss dies praktisch der Arzt, der nicht nur den irritierten Patienten beruhigen, sondern sich auch mit der Versicherung auseinandersetzen muss. Neben Fehlern bei der (Nicht)Beachtung der zwingenden formalen Aspekte der §§ 2 und 6 der GOÄ ist das Zielleistungsprinzip der häufigste Grund für eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die PKV. Häufig verweist die Versicherung bei einer (Teil)Ablehnung darauf, dass das Zielleistungsprinzip eine weitergehende Abrechnung nicht zulasse. Man müsse daher "leider" von einer Erstattung Abstand nehmen.
Ein aktuelles Urteil des höchsten deutschen Zivilgerichts (Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.01.2010, Aktenzeichen III ZR 147/09) gibt Anlass, die Grundzüge der Zielleistung darzustellen.
In dem Rechtsstreit vor dem BGH wurde die restriktive Auffassung der Versicherung bestätigt, dass der Einsatz einer computerunterstützten Navigationstechnik bei Durchführung einer Totalendoprothese des Kniegelenks nach Nr. 2153 nicht nach Nr. 2562 analog abrechenbar sei. Das Gericht sieht in der Verwendung der computerunterstützten Navigationstechnik bei der durchgeführten Operation keinen neuartigen operativen Einzelschritt, sondern ein Hilfsmittel des Arztes, der sich nicht mehr allein auf seine Augen, sein Gefühl, seine Fingerfertigkeit und seine Erfahrung verlasse, sondern sich der modernen Computertechnik bediene, um ein besseres Operationsergebnis bzw. eine optimale Zielleistung zu erreichen. Das Navigationssystem sei ein objektiver Assistent des Arztes, das auch nicht die Notwendigkeit bildgebender Voruntersuchungen (Ultraschall, Röntgen) ersetze. Bei dem Einsatz der Navigationstechnik handele es sich daher nicht um eine selbständige Leistung, die gesondert berechnet werden könne.
Das dieser Entscheidung zugrunde liegende Zielleistungsprinzip findet sich im § 4 Abs. 2a Satz 1 der GOÄ. Dort heißt es:
"Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Arzt eine Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet."
Enthält das Gebührenverzeichnis der GOÄ keinen eigenen Vergütungstatbestand rechtfertigt dieser Umstand für sich genommen zwar noch nicht, die Abrechenbarkeit dieses Geräteeinsatzes von vornherein zu verneinen. Grundvoraussetzung einer gesonderten Abrechnung (im Urteil: des Einsatzes der Navigationstechnik) ist nach § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 2 GOÄ, dass es sich um eine selbständige ärztliche Leistung handelt.
Im Rahmen der Abrechnung der Leistung Nr. 2562 (in diesem Gebührentatbestand werden notwendige anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) für stereotaktische Ausschaltungen im zentralen Nervensystem nach den Nr. 2560, 2561 beschrieben) wird z. B. positiv bestimmt, dass diese Leistung neben den beiden anderen abgerechnet werden darf. Eine solche Vorgabe fehlt für die computerunterstützte Navigationstechnik. Da der Verordnungsgeber insoweit darin frei ist, für spezielle Leistungen der Neurochirurgie die Beschreibungen so zu fassen, dass anstelle einer Komplexgebühr mehrere Gebühren in der Abrechnung miteinander verbunden werden, kann er ebenso von einer Differenzierung absehen.
Der BGH führt dazu aus:
"Eine unbesehene Übertragung dieser besonderen Gebührenkonstellation auf andere Verrichtungen und Techniken, die im Zusammenhang mit Operationen aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) des Gebührenverzeichnisses stehen und die dem Verordnungsgeber bei der Bewertung der in Rede stehenden Leistungen nicht bekannt waren, kommt nicht in Betracht, weil sie nicht dazu führen darf, dass die Selbständigkeit der ärztlichen Leistung als Voraussetzung für ihre Abrechenbarkeit und das Zielleistungsprinzip aufgegeben werden, nach dem für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, nach § 4 Abs. 2a GOÄ eine Gebühr nicht berechnet werden kann (vgl. Senatsurteile BGHZ 159, 142, 143 f; BGHZ 177, 43, 46 f Rn. 6)."
Die Frage der Selbständigkeit einer ärztlichen Leistung ist in jedem Einzelfall danach zu beurteilen, ob für sie eine eigenständige medizinische Indikation besteht. Vor diesem Hintergrund wurden in das Gebührenverzeichnis aufgenommene Leistungen bereits mehrfach als nicht abrechenbar angesehen, deren Zweck darin bestand, beim Erreichen des Operationsziels benachbarte Strukturen zu schonen und nicht zu verletzen.
Der Arzt hatte in dem entschiedenen Fall den Einsatz der Navigationstechnik zudem erst während der Operation veranlasst, so dass diese damit Teil des in der Nr. 2153 beschriebenen endoprothetischen Totalersatzes der Kniegelenke wurde. Denn die Zielpunktbestimmung wurde nicht vor der Operation, sondern während ihres Verlaufs vorgenommen und hätte - so das Gericht - daher für sich genommen keinen Sinn gehabt. Daher sei in der streitigen Behandlung nur eine besondere Ausführungsart jener Operation zu sehen. Dass die eingesetzte Technik zu besseren Ergebnissen führt, ändere nichts daran, dass sie vollständig der Optimierung der in der Nr. 2153 beschriebenen Operation diene.
Bedauerlicherweise hat der betroffene Operateur im Klageverfahren nicht geltend gemacht, dass die Nichtberücksichtigung der computerunterstützten Navigationstechnik und ihrer Verbreitung dazu führt, dass die Honorierung einer Totalendoprothese allein nach der Nr. 2153 des Gebührenverzeichnisses nicht "auskömmlich" ist. Es hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, das Gericht zu überzeugen, dass die Anwendung der Gebührenordnung bei einer Honorierung der eigentlichen Operationsleistung ausschließlich nach der Nr. 2153 des Gebührenverzeichnisses zu einer Verletzung von Grundrechten des Arztes führt.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Operateur im Rahmen der Dokumentation gehalten ist, möglichst die eigenständige medizinische Indikation bzw. die methodisch notwendigen Einzelschritte (mit der Folge der notwendigen fehlenden "gebührenwirksam inhaltlichen Überschneidung") darzulegen und - sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen - im juristischen Vortrag hilfsweise auch die Frage der anderenfalls nicht angemessenen Vergütung durch die GOÄ aufzuwerfen.
s. auch http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e26336
RA Dr. Großbölting, Fachanwalt für Medizinrecht, kwm – Rechtsanwälte kanzlei für wirtschaft und medizin,
Unter den Linden 24, 10117 Berlin, Tel.: 030/2061433
grossboelting@kwm-rechtsanwaelte.de

Diverse Anfragen von Mitgliedern haben einen hohen individuellen Informationsbedarf zu juristischen Themen aufgezeigt.
Deswegen richten wir exklusiv für unsere Mitglieder eine Telefon-Hotline für alle rechtlichen Fragen in der Praxis ein.
Unsere Justiziare, die renommierte und bundesweit tätige, Medizinrechtskanzlei kwm - kanzlei für wirtschaft und medizin (http://www.kwm-rechtsanwaelte.de), vertreten unter anderem durch die Fachanwälte Dr. Großbölting und Dr. Schnieder, steht als qualifizierte Berater insoweit zur Verfügung.
Ein kompetenter Fachanwalt für Medizinrecht wird sich bei Ihnen telefonisch oder per Email melden und mit Ihnen den Sachverhalt (und eine denkbare Lösung) erörtern bzw. Tipps und Hinweise geben.
Der BAO wird die Kosten der telefonischen Erstberatung übernehmen, so dass der Service für Sie kostenfrei ist. Die Leistung der Rechtsberatungs-Hotline beschränkt sich auf die so genannte Erstberatung im Sinne des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Um sicherzustellen, dass die Hotline nur von Mitgliedern genutzt wird, wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt.
Nachfolgend die Kontaktdaten für die Hotline:

Telefon 030/2061433
Telefax 030/20614340
berlin@kwm-rechtsanwaelte.de
Telefon 0251/535990
Telefax 0251/5359910
muenster@kwm-rechtsanwaelte.de

Der nächste wichtige Termin für die Gynäkologen im BAO:

Das jährliche Symposium des
Velener Arbeitskreises Ambulantes Operieren (VAAO) findet dieses Jahr erneut zusammen mit der wissenschaftlichen Gesellschaft (AGE) und länderübergreifend mit den Kollegen aus der Schweiz und aus Österreich vom

7. bis 9. Mai 2010 in Münster

statt.

Informationen und Anmeldung unter:
http://www.agemuenster2010.de/

Kommentierte Nachrichten

Händehygiene zur Prävention nosokomialer Infektionen
(Deutsches Ärzteblatt Heft 8/2010, Seite 139)
Verhindert MRSA-Übertragungen
Die Autoren Prof. Dr. med. Markus Dettenkofer und Dr. med. Andreas Conrad, Universitätsklinikum Freiburg, befürworten die Verbesserung der Händehygiene durch die nationale "Aktion Saubere Hände". Sie fügen hinzu, dass das Weglassen von farbstoff- und parfümhaltigen Händehygieneprodukten sowie eine Hautschutz/Hautpflege nach der Händehygiene die Akzeptanz wesentlich fördere.
Schlusswort
Professor Dr. med. Petra Gastmeier, Charité Berlin, freut sich über den Zuspruch und meldet einen Anstieg des alkoholischen Desinfektionsmittelverbrauchs (als Surrogatparameter für die Compliance zur Händedesinfektion) von immerhin 13 % im Laufe dieser Aktion.
Kommentar:
Die ursprüngliche Veröffentlichung von Kampf, Löffler und Gastmeier im Deutschen Ärzteblatt war Anlass, den Artikel "Vermeidung von Wundinfektionen: Händehygiene vs. Operationstechnik?" in der BAO-Depesche Nr. 19, 2009, zu veröffentlichen (http://www.operieren.de/content/e142/e6404/ und http://www.arzt-in-europa.de/pages/2009JBJH_Wundinfektionen.html). In dem Artikel wurde dargelegt, dass Wundinfektionen nicht nur durch Händehygiene, sondern auch und wahrscheinlich in noch stärkerem Masse durch die chirurgische Technik bedingt sind. Unser Eindruck, dass der ursprüngliche Artikel in erster Linie eine bessere Vermarktung von Hautdesinfektionsmitteln bezweckte, scheint sich voll zu bestätigen: Während bei der ursprünglichen Arbeit die Erst- und Zweitautoren von der Bode Chemie GmbH finanziert wurden (siehe "Interessenkonflikt"), wird der jetzige Zuspruch von den Firmen Braun Melsungen AG und Schülke & Mayr GmbH "gefördert". Die ursprüngliche Drittautorin und jetzige Kommentatorin Prof. Dr. med. Petra Gastmeier verneint einen Interessenkonflikt mit der Industrie; sie sieht aber die "Aktion Saubere Hände" schon jetzt als einen Erfolg, weil der Umsatz der Händedesinfektionsmittel um 13 % gestiegen ist.
Es ist unbestritten, dass die Händedesinfektion wichtig ist, auch dass "wir Ärzte" und das übrige medizinische Personal uns diesbezüglich nicht immer optimal verhalten. Daher hat sich der Verbrauch an Händedesinfektionslösung als plausibler Marker für unsere diesbezügliche Compliance in vielen Krankenhäusern durchgesetzt. Die "Aktion saubere Hände" ist zu begrüßen. Sie darf aber nicht davon ablenken, dass es vermutlich viel effektivere Maßnahmen gäbe, um die Häufigkeit nosokomialer Infektionen zu senken. Dazu gehört insbesondere die Verlagerung der Operationen aus denjenigen Räumen, in denen vermehrt resistente Erreger auftreten können, nämlich den Krankenhausräumen).
Bedenklich ist allerdings die (vielleicht unbewusste) Verheimlichung von potentiellen Interessenskonflikten. Das Deutsche Ärzteblatt, die Bundesärztekammer und alle Ärzte sollten sich kritisch fragen, ob Industrieförderung unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit in ihren Publikationsorganen zugelassen werden sollte. Bei der Vermeidung von Wundinfektionen darf es nicht nur um einen höheren Absatz von Desinfektionsmitteln gehen, sondern um einen Wechsel von "stationären" zu "ambulanten" Operationen, und zwar nach außerhalb der Krankenhäuser und ihren Intensivstationen, nämlich in Tageskliniken, wo bislang die niedrigsten Wundinfektionsraten nachgewiesen wurden. J.B. + J.H.

Springer Fachverlage mit neuem Eigentümer (Ärzte Zeitung 4.02.2010)
Die "Ärzte Zeitung" und mit ihr die Verlagsgruppe Springer Science+Business Media S.A. ist jetzt an die Finanzinvestoren EQT und GIC verkauft worden. J.B.
Kommentar: Die Ärzte Zeitung ist in den vergangenen Jahren, seit sie vom Springer Verlag aufgekauft wurde, zu einem Marketinginstrument der Industrie geworden. Hauptzielgruppe sind die Hausärzte, denen das Blatt meistens von der Industrie bezahlt wird. Ganzseitige Reklamen auf der ersten Seite zeugen von der neuen Profitorientierung. Zusätzlich schafft es die Ärzte Zeitung durch einen Trick, nämlich ein obligatorisches Login (einige Artikel seien angeblich nur für medizinische Fachkreise bestimmt), die persönlichen Daten der Leser (Geburtsdatum, Fachgebiet, Niederlassungsort usw.) dem jeweiligen Artikel zuzuordnen und damit den Sponsoren dieser Artikel personenbezogene Daten zukommen zu lassen. Die Ärzte Zeitung ist leider von einer informativen ärztlichen Tageszeitung zu einem Vermarktungsinstrument der Industrie geworden. J.B.

Wer kann MVZ noch kontrollieren? (Ärzte Zeitung 18.02.2010)
Das Landessozialgericht in Berlin hat jetzt geurteilt, dass das MVZ Atriomed ab 1. April nicht mehr kassenärztlich tätig sein darf. Als Begründung nannten die Richter die "enorme Missbrauchsgefahr" der Abrechnung angesichts der "den MVZ eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten". Offenbar besteht die Gefahr, dass das System der Vertragsärztlichen Welt zu einem Selbstbedienungsladen wird. J.B.
Kommentar: Das Urteil ist in verschiedener Hinsicht äußerst bemerkenswert und für uns Ärzte vielleicht von hoher Bedeutung: Einerseits stellt es für die Techniker Krankenkasse einen herben Rückschlag dar. Diese will sich mit den Atriomed Zentren ein eigenes System für die Patientenversorgung aufbauen. Dies wäre dann der Einstieg in eine attraktive und bislang unvorstellbare Wertschöpfungskette – vermutlich zu Lasten von Patienten und Leistungsanbietern. Noch dramatischer ist jedoch die Tatsache, dass der Betrieb von Atriomed vor einem Urteil in der eigentlichen Hauptsache gerichtlich verboten wird. Das klingt wie "Gefahr im Verzug". Was mag das Gericht bewogen haben, derart dramatisch vom Grundsatz des "in dubio pro reo" abzuweichen? J.H.

Gesetzliche Krankenversicherung

FDP-Expertin: Gesundheitsprämie wie in Holland (Ärzte Zeitung 4.02.2010)
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der FDP Ulrike Flach hat angedeutet, dass im Rahmen der Gesundheitsreform eine einkommensunabhängige Prämie mit einem Sozialausgleich ähnlich wie in Holland eingeführt werden soll. J.B.

Zusatzbeiträge: Konstruktionsfehler (Schütze-Brief, 1.02.2010 Nr. 9/2010, 5)
Professor Bert Rürup, früherer Vorsitzender des Rats der Wirtschaftsweisen, befürwortet Pauschalprämien bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er hält die bestehenden Zusatzbeiträge für einen "schweren Konstruktionsfehler" und möchte, dass dieser Sozialausgleich aus dem gesamten Steueraufkommen finanziert wird. J.B.

Ist die dreistufige GKV-Pauschale die Lösung? (Ärzte Zeitung 8.02.2010)
Der Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomik in München, Prof. Günter Neubauer, hat ein Modell der GKV mit dreistufiger Beitragspauschale vorgeschlagen:
Bei Rentnern und Geringverdienern läge der Sozialbeitrag bei 80 Euro; der Normalbeitrag würde bei 140 Euro liegen und der von Besserverdienenden läge bei etwa 200 Euro.
Ziel müsse es sein, alle Bürger und alle Einkommen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung heranzuziehen. J.B.

SPD rückt vom Fonds ab (Ärzte Zeitung 8.02.2010)
Die SPD will die Zusatzbeiträge für Kassenpatienten abschaffen und ggfls. das Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Steuergelder vom Staat abdecken. J.B.

Hoppe unterstützt Röslers Kurs (Gynäkologie&geburtshilfe-Newsletter, 16.02.2010)
Der Präsident der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe unterstützt die Pläne von Gesundheitsminister Philipp Rösler. Hoppe betonte besonders, dass das System einer Gesundheitsprämie gerechter sei als das bestehende Modell. Der Sozialausgleich würde besser über Steuern erfolgen.
Hoppe unterstrich in diesem Zusammenhang, dass über Rationierung im Gesundheitswesen gesprochen werden müsse, denn alle nur möglichen Leistungen seien nicht mehr bezahlbar. J.B.

Hoppe fordert offene Debatte über Finanzierung des Gesundheitswesens (Ärzteblatt 22.02.2010)
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Jörg-Dietrich Hoppe forderte mehr Geld für das Gesundheitswesen. Die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland würde nur rund 6,5 % des Bruttoinlandsprodukts für die Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Dieses sei deutlich weniger als in anderen europäischen Ländern.
"Denkbar ist, dass am Ende eine Grundsicherung steht, die einen Basisschutz anbietet. Für alles andere würden Zusatzversicherungen benötigt", so Hoppe. J.B.

Gesundheitsprämie reduziert Nachhaltigkeitslücke um maximal 25 % (Ärzte Zeitung 25.02.2010)
Die Stiftung Marktwirtschaft hat Gesundheitspauschalen unter dem Gesichtspunkt der Generationenbilanz untersuchen lassen. Näheres: http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/Pressemitteilungen/2009/PM_Generationenbilanz_Praemien.pdf
J.B.

Kartellamts-Chef kündigt harten Kurs gegen Kassen an (Ärzte Zeitung 19.02.2010)
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes seit Ende 2009, will überprüfen, ob die Gesetzlichen Krankenkassen verbotene Absprachen bei der gemeinsamen Ankündigung von Zusatzbeiträgen praktiziert haben. Nach seinen Worten ist ein Preiswettbewerb, den das Wettbewerbsstärkungsgesetz fordere, nur im Bereich der Zusatzbeiträge möglich, da ansonsten ein Einheitsbeitrag, der in den Gesundheitsfonds fließt, besteht. Für Wettbewerb sei das Bundeskartellamt zuständig, nicht das Bundesversicherungsamt (BVA). J.B.

G-BA beschließt vorläufige Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Ärzteblatt 18.02.2010)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen. Mit der Durchführung der Qualitätssicherung wird das "AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH" beauftragt.
Das AQUA-Institut erhält Daten von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren und Zahnärzten. Es gibt keinen Unterschied zwischen der Kollektiv- und der Selektivvertragsebene. Das AQUA-Institut wird erst nach einem gezielten Auftrag für einen bestimmten Bereich, z. B. eine Knieoperation, tätig.
Bereits existierende sektorenbezogene Qualitätssicherungen werden durch diese neue Richtlinie nicht berührt. J.B.

AQUA-Institut mit Plattform zur Qualität (Ärzte Zeitung 23.02.2010)
Das AQUA-Institut, dass vom Gemeinsamen Bundesausschuss mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQG) beauftragte wurde, hat seine geplanten Projekte ins Internet gestellt http://www.sqg.de . Dort sollen in Zukunft "sämtliche Informationen, Daten und Ergebnisse zur Qualitätssicherung nach Paragraf 137 a" veröffentlicht werden. J.B.

Verzahnung der Sektoren - Neue Schnittstellen und Sektorengrenzen verschlechtern die medizinische Versorgung (Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 1/10, 3 ff.)
Der Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, Dr. Dirk A. Heinrich, wendet sich dagegen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Sektionierung der KVen in einen fachärztlichen und einen hausärztlichen Teil anstrebt. Dadurch würde die Trennung der Ärzte verschlimmert. Er plädiert dagegen für eine hausarztzentrierte und eine facharztbasierte Versorgung. Eine facharztbasierte Versorgung würde u. a. erlauben, dass schwerwiegende Erkrankungen unmittelbar durch den Facharzt behandelt würden, wie z. B. eine chronische Mittelohrentzündung. Dann würde viel Zeit eingespart werden, da Patienten immer vor Konsultation eines Facharztes zum Hausarzt gehen müssten. Solche hausarztzentrierte sowohl als auch facharztbasierte Versorgung würde sich anbieten, weil der hausärztliche Bereich wohl besser über eine pauschalierte Vergütung abgerechnet wird, der fachärztliche Sektor über Einzelleistungsvergütungen. J.B.

Interesse an integrierter Versorgung sinkt (Ärzteblatt 19.02.2010)
Das Interesse an IV-Verträgen unter den Krankenhäusern nimmt offenbar ab, von 44 % im Jahre 2005 auf 28 % im Jahre 2009. Hauptgrund ist angeblich die hohe Bürokratie bei IV-Verträgen. J.B.

Patienten sollen vom Arzt eine Rechnung bekommen(Ärzteblatt 29.01.2010)
Nach Ansicht von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), sollten gesetzlich Krankenversicherte ihre Behandlungskosten anhand einer Rechnung kennen lernen.
Über den Einheitstarif hinaus sollten passende Zusatztarife gewählt werden können. Damit möchte sie Elemente der privaten Krankenversicherung in das gesetzliche System integrieren. J.B.

Bundesweiter Krebsatlas im Internet verfügbar (Ärzteblatt 22.02.2010)
Der Krebs-Atlas der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) ist jetzt im Internet verfügbar: http://www.gekid.de/. J.B.

Deutsche gegen radikalen Kurswechsel im Gesundheitswesen (Ärzteblatt 5.02.2010)
Das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap hat herausgefunden, dass etwa 72 % der Deutschen mit dem bestehenden Gesundheitssystem zufrieden sind und nur geringe Veränderungen wünschen. In einer anderen Umfrage (forsa-Umfrage) zeigt sich die Hälfte aller Deutschen mit den Leistungen der GKV zufrieden. Besonders sind dieses die über 65-Jährigen. Die Jüngeren (31- bis 44-Jährigen) sind nur zu 43 % zufrieden und wünschen sich eher eine Basisversorgung, um Beiträge zu sparen. J.B.

NAV fordert Initiative gegen Praxissterben auf dem Land (Ärzteblatt 11.02.2010)
Der NAV-Virchowbund spricht sich für eine Gesetzesänderung aus, die es KVen ermöglicht, individuelle Anreize zur Niederlassung und Übernahme einer Praxis zu schaffen, z. B. durch Abschaffung von Mengenbegrenzungen und K.-o.-Kriterien beim Röntgen. Die bisherige Bedarfsplanung sei Planwirtschaft pur und würde das Praxissterben im ländlichen Raum nicht stoppen. Infrastrukturdefizite auf dem Land und der häufig geringere Anteil an Privatpatienten müsse durch entsprechende Anreize kompensiert werden. J.B.

Jeder dritte Krankenhauspatient kommt als Notfall (Ärzteblatt 2.02.2010)
Ein Drittel aller Krankenhauspatienten wird als Notfall eingewiesen. Notfälle sind meistens Krankheiten des Kreislaufsystems, Verletzungen (u. a. Schädel- Hirnverletzungen) und Vergiftungen. J.B.

Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten (Ärzteblatt 12.02.2010)
Der Bundesrat hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf über die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten vorgeschlagen. Diese Ausbildung soll bundeseinheitlich erfolgen und auch die Finanzierung sichergestellt werden. Die Länder fürchten, dass unter den Bedingungen des Fallpauschalensystems eine Ausbildungsfinanzierung der OP-Assistenten nicht mehr gesichert ist.
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGHC) sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) haben diese Länderinitiative begrüßt. J.B.

KV Bayerns und Ersatzkassen wollen Vergütung nach Qualität (Ärzteblatt 11.02.2010)
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns und der Verband der Ersatzkassen (vdek) haben sechs Qualitätsmaßnahmen beschlossen, damit die Qualität bei den Ärzten auch besser vergütet wird (http://www.ausgezeichnetepatientenversorgung.de). Von Seiten der Ärzte ist eine einheitliche Dokumentation von Leistungs-, Struktur- und Qualitätsmerkmalen erforderlich. J.B.

Arztnetze setzen auf Vollzeitmanagement (Ärzte Zeitung 11.02.2010)
Die Praxisnetzstudie 2009 zeigt, dass jetzt 55 % der Praxisnetze ein professionelles Management haben. Drei Jahre zuvor waren es nur 22 %. J.B.

63 Notfalldienstpraxen versorgen Patienten in Westfalen-Lippe (Ärzte Zeitung 24.02.2010)
63 Notfalldienstpraxen werden ab Februar 2011 Westfalen-weit die Versorgung der Notfallpatienten übernehmen. Damit könnten über 90 % der Einwohner in maximal 20 Minuten eine Notfallpraxis erreichen. Außerdem soll ein landesweiter Fahrdienst für Hausbesuche mit einheitlicher Rufnummer eingerichtet werden. J.B.

Privatversicherer

Basistarif: Einigung mit Honorarverlusten (Ärzteblatt 15.02.2010)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) haben sich, im Einvernehmen mit den Beihilfeträgern, auf einen Kompromiss bei der Vergütung des Basistarifes geeinigt. Vom 1. April 2010 an werden Laborleistungen mit dem 0,9-fachen des Gebührensatzes der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet, Leistungen der Abschnitte A, E und O mit dem 1,0-fachen, alle übrigen Leistungen mit dem 1,2-fachen Steigerungssatz. J.B.

Rechtliches

Gericht verwirft KBV-Klage zu Kliniköffnung (Ärzte Zeitung 4.02.2010)
Das Bundessozialgericht hat bezüglich der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlung entschieden, dass Hausärzte weiterhin Patienten direkt an Kliniken überweisen dürfen (Az.: B 6 KA 30/09 R und 31/09 R). Speziell geht es um die Öffnung für onkologische Erkrankungen, Multiple Sklerose und Tuberkulose. Die KBV hatte verlangt, dass nur der jeweilige Facharzt in die Klinik überweisen dürfe und das nur mit einer gesicherten Diagnose. J.B.

Medizinische Versorgungszentren dürfen unbeschränkt expandieren (Arzt & Wirtschaft 29.01.2010)
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, das Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beliebig viele Nebenbetriebsstätten einrichten dürfen. Das LSG ist der Auffassung, dass MVZ nicht unter das Berufsrecht für Ärzte fallen und die zuständigen Ärztekammern im Hinblick auf MVZ keine Regelungskompetenz hätten.
Anders verhält es sich für die im MVZ tätigen einzelnen Ärzte, die der Berufsordnung unterliegen und nur an bis zu drei Standorten tätig sein dürfen. J.B.

Kombinierte Geschäfts- und Urlaubsreise jetzt absetzbar (A&W-Newsletter - 1. Februar 2010)
Berufliche Reisen zu Kongressen oder Seminaren können jetzt mit einem privaten Aufenthalt verbunden werden - so eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 21.9.2009 - GrS 1/09). Die Reisekosten sind anteilig abzugsfähig. Die Aufteilung sollte in der Regel nach Tagen erfolgen. Hiermit ist das bislang herrschende vollständige Abzugsverbot außer Kraft gesetzt. J.B.

Mit Qualitätssiegel dürfen Sie werben! (Ärzte Zeitung 1.02.2010)
Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 4/09) hat entschieden, dass Zahnärzte mit einem Qualitätssiegel werben dürfen, wenn ihre Leistungen über dem Kassenstandard liegen. J.B.

Arzt darf ohne Grund Behandlung kündigen (Ärzte Zeitung 23.02.2010)
Das Landgericht (LG) Berlin hat entschieden (Az.: 20 U 49/07), dass ein Behandlungsvertrag, in diesem Fall zwischen Patientin und Zahnarzt), grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden kann. Nur wenn der Arzt für die betreffende Behandlung eine Monopolstellung innehabe, träfe dieses nicht zu. J.B.

Kasse muss Kosten für Auslandsbehandlungen nur begrenzt übernehmen (Ärzte Zeitung 18.02.2010)
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Kosten für die Behandlung in anderen EG-Staaten nur in derjenigen Höhe verlangt werden können, wie sie in Deutschland vergütet werden (Az.: B1 KR 14/09 R).
Ein Mann hatte sich 1982, 1992 und 2005 in London bioprothetische Aortenklappen einsetzen lassen. Jetzt musste die Kasse nur 24.000 der angeforderten 36.600 Euro übernehmen. J.B.

Notorischer Nörgler vor Gerichtshof gescheitert (Ärzte Zeitung 16.02.2010)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, AZ: 22051/07) hat sich geweigert, eine Beschwerde wegen 7,99 Euro für Magnesiumtabletten anzunehmen. Dieses sei ein Missbrauch des Beschwerderechts.
Die Beihilfestelle hatte sich geweigert, eine anteilige Bezahlung der Magnesiumtabletten zu

Praxismanagement

KBV stellt Leitfaden zur Praxis-EDV vor (Ärzte Zeitung 9.02.2010)
Auf einer neuen Internetseite informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über moderne Informationstechnik (http://www.kbv.de/25718.html). Der Leitfaden betrifft sowohl die Auswahl von Soft- und Hardware als auch notwendige Sicherheitsmaßnahmen. J.B.

Arbeiten wie im Cockpit: Checklisten haben sich auch in der Chirurgie bewährt (Ärzte Zeitung 2.02.2010)
Auf der 18. Jahrestagung der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung und Patientensicherheit (CAQS) in Hamburg wurde über eine Erweiterung der Operations-Checklisten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet:
Eine präoperative Säule wurde eingeführt: Der Operateur bestätigt vor der Operation, dass er den Patienten aufgeklärt hat, und zeichnet die Operationslinien ein.
Außerdem bietet er Angehörigen vor dem Eingriff an, sie persönlich nach dem Eingriff zu benachrichtigen. J.B.

Münchener Studierende lernen ärztliches unternehmerisches Denken (Ärzteblatt 2.02.2010)
Das LMU-Klinikum der Universität München bietet seinen Studierenden ein neues Projekt "Arzt und Zukunft - Unternehmer sein und Arzt bleiben" zum Erlernen des ärztlichen unternehmerischen Denkens an. Themenbereiche sind u. a. Recht, Steuer, Buchführung, Marketing, Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Weiterführung einer ererbten Praxis sowie Erstellen eines Businessplans. J.B.

Neue Version von Medpilot der Zentralbibliothek für Medizin online (Ärzte Zeitung 3.02.2010)
Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, Europas größte Fachbibliothek für die Fächer Medizin, Gesundheit, Ernährung, Umwelt und Agrar, hat Recherchen und Bestellungen über ihren Medpilot 3.0 vereinfacht: http://www.medpilot.de http://www.zbmed.de
Die Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) ist eine unabhängige und überparteiliche, öffentliche Einrichtung. J.B.

Curriculum zur "Nicht-ärztlichen Praxisassistentin" vorgelegt (Ärzteblatt 29.01.2010)
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat jetzt den Weg freigemacht für eine "Nicht-ärztliche Praxisassistentin". Diese darf selbständig Hausbesuche vornehmen und u. a. Wunden versorgen. Um solche Aufgaben selbständig übernehmen zu können, ist eine spezielle Fortbildung für Medizinische Fachangestellte erforderlich.
Für diese Art der Tätigkeit sind in unterversorgten Gebieten neue Gebührenziffern geschaffen worden. J.B.

Europa

Neuer EU-Kommissar für Gesundheit im Amt (Ärzte Zeitung 11.02.2010)
Neuer EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucher wird John Dalli aus Malta. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. J.B.

Europäische Gesundheitspolitik auf Grundlage des neuen Lissabon-Vertrages (Gesellschaftspolitische Kommentare Nr. 01/10, 21 ff.)
Von Roger Jaeckel
Die inhaltliche Ausgestaltung des Lissabon-Vertrages hat zwei Stoßrichtungen: Einmal die Ausweitung der EU-Kompetenzen in den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht. Zum anderen wird das demokratische Mitspracherecht im Rahmen des europäischen Entscheidungsprozesses gestärkt, und zwar sowohl des Europäischen Parlamentes als auch der nationalen Parlamente.
Der Vertrag von Lissabon sieht auch erstmals die Möglichkeit eines Austritts eines Mitgliedsstaates aus der Union vor.
Europäische Veränderungspotentiale in der Gesundheitspolitik
Das Verhältnis zwischen der EU und den Mitgliedsstatten wird im Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. In Artikel 168 AEUV ist auch festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten für die "Verwaltung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung sowie für die Zuweisung der dafür bereitgestellten Mittel" verantwortlich sind. Das Fachgebiet der öffentlichen Gesundheit fällt jetzt in die geteilte Zuständigkeit (Art. 2, 4 AEUV). Auf dem Gebiet der gemeinsamen Sicherheitsanliegen wurde festgelegt, dass die EU bei den Standards für Blut, Organe, Medizinprodukte sowie Arzneimittel und für Maßnahmen, die dem unmittelbaren Schutz vor grenzüberschreitenden Krankheiten, Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch dienen, tätig werden kann.
Was die Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, so wurde das Blockaderecht der Mitgliedstaaten ausgeweitet. Die Europäische Gesundheitspolitik wird vom EU-Kommissar John Dalli (Malta) vertreten. Dieser erhält auch Gesetzgebungskompetenz im Bereich Arzneimittel.
Aus Sicht von Roger Jaeckel liegt die Herausforderung der Europäischen Gesundheitspolitik darin, "die Nachhaltigkeit und Zugänglichkeit der medizinischen Leistungen" für alle Bürger zu sichern.
Bewertung und Ausblick:
Jaeckel geht davon aus, dass es – ähnlich wie bei Nichtraucherschutzgesetzen - in der Gesundheitspolitik zu keinem vergleichbaren europäischen Standard kommen wird. J.B.

Priorisierung in Schweden - Lehrstück für Deutschland (Ärzte Zeitung 24.02.2010)
Der Deutsche Ärztetag hat 2009 eine offene Priorisierungsdebatte gefordert. Auch wenn dieses Thema von den politischen Parteien nicht aufgegriffen worden ist, unterstützt der Staat jetzt über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein interdisziplinäres Projekt zum Thema "Priorisierung in der Medizin", an dem deutsche Universitäten teilnehmen. Aufgabe ist es, "Grundlagen für eine mögliche explizite Priorisierung" von Gesundheitsleistungen zu erforschen.
In Schweden hatte sich bereits im Jahre 1992 eine Parlamentskommission mit dem Thema Priorisierung beschäftigt. Sie formulierte drei ethische Prinzipien, die die Priorisierungsdebatte in Schweden charakterisieren: Prinzip der Menschenwürde, Prinzip des Bedarfs und der Solidarität und Prinzip der Kosteneffizienz. Die Versorgungsleitlinie Kardiologie wurde dort ein Testfall für die Sinnhaftigkeit von medizinischen Maßnahmen und damit Basis für eine Priorisierung. Eine rational abgeklärte Debattenkultur ist in Deutschland bislang nur schwer vorstellbar. J.B.

Britische Politiker fordern Verbot der Homöopathie (Ärzteblatt 23.03.2010)
Ein Ausschuss des britischen Unterhauses legte ein 275-seitiges Gutachten vor, dass die Homöopathie nichts weiter als ein Placebo sei. Der Gesetzgeber solle jetzt homöopathische Mittel aus dem Leistungskatalog des staatlichen Gesundheitsdienstes (NHS) streichen.
Die Zulassungsbehörde (MHRA) solle nur solche Medikamente noch zulassen, deren Wirksamkeit in klinischen Studien belegt wurde. J.B.

Allgemeines

Jeder Sechste kann sich Schönheits-OP vorstellen (Ärzteblatt 15.02.2010)
Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse KKH-Allianz kam folgendes heraus: Jeder vierte Jüngere zwischen 16 und 29 Jahren kann sich vorstellen, dass er eine Schönheitsoperation machen lässt. Bei den 45- bis 65-Jährigen sind es nur 11 %. Frauen denken viel eher an eine Schönheitsoperation als Männer. Am häufigsten werden Fettabsaugen und Korrekturen an Nase oder Augen gewünscht. J.B.

Handy wichtiger als körperliche Nähe (Ärzte Zeitung 25.02.2010)
Nach Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa können 97 Prozent aller 14- bis 29-Jährigen nicht auf ihr Handy und 84 Prozent nicht aufs Internet verzichten. In dieser Altersgruppe halten nur 43 % den Partner für unverzichtbar.
86 Prozent der 14- bis 29-Jährigen verfügen über einen eigenen Internetzugang, bei den über 50-Jährigen ist dieses nicht einmal jeder Zweite. J.B.

Beiträge aus kooperierenden Verbänden

Kurs Ambulantes Operieren - 60 Stunden

Die Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung führt den verkürzten Kurs ”Ambulantes Operieren” für Arzthelferinnen nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen, die neben der Vereinbarung zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren gemäß § 14 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V als zweite Regelung zur personellen Voraussetzung für das ambulante Operieren besteht, durch. Der verkürzte Kurs, der 60 Stunden (ohne Praktikum) beinhaltet, kann von Arzthelferinnen mit mindestens zweijähriger Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung sowie Arzthelferinnen-Auszubildenden aus einschlägigen Praxen besucht werden. Der Kurs beinhaltet ab Mai 2008 den Erwerb der Sachkenntnis für die Aufbereitung/Instandhaltung von Medizinprodukten (§ 4 Abs. 3, MPBbetreibV)

   
Teilnehmerzahl
max. 25
Leitung
Dr. med. Zollmann, Jena
Kursgebühr
500,00 €
Termine
07.05.2010 bis 08.05.2010 - 1. Kurswochenende
  11.06.2010 bis 12.06.2010 - 2. Kurswochenende
  10.09.2010 bis 11.09.2010 - 3. Kurswochenende
  01.10.2010 bis 02.10.2010 - 4. Kurswochenende
  29.10.2010 bis 30.10.2010 - 5. Kurswochenende
Kursort:
Jena
Anmeldeunterlagen
Anmeldeformular Ambulantes Operieren
  Programm 1. Kurswochenende
  Programm 2. Kurswochenende
  Programm 3. Kurswochenende
  Programm 4. Kurswochenende
  Programm 5. Kurswochenende

Kurs zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen

Der Abschluss des Kurses ist durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen für Praxispersonal anerkannt. Der Besuch des Kurses setzt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Arzthelferin / zum Arzthelfer (Medizinische Fachangestellte/n) voraus. Der Kurs gliedert sich in einen Abschnitt Selbststudium und eine Präzenzverantaltung (16 h) und entspricht dem Sterilgutassistent.

   
Themen:
Sachkunde Medizinprodukte
Teilnehmerzahl
max. 25
Leitung
Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena
Frank Cebulla, Jena
Kursgebühr
250,00 €
Termine
16.04.2010 bis 17.04.2010, Weimar
Anmeldeunterlagen
Programm Sachkunde Medizinprodukte 16. bis 17.04.2010
  Anmeldeformular Sachkunde Medizinprodukte 16. bis 17.04.2010
   
   
   
   
   
   
   
   

Hygienemanagement in der Arztpraxis

   
Themen
1. Definition

- Hygiene
- Desinfektion
- Sterilisation
  2. Hygiene
- Flächendesinfektion
- Schnelldesinfektion
- Flächenwischdesinfektion
  3. Händehygiene
- hygienische Händedesinfektion
- chirurgische Händedesinfektion
- Händewaschung
- Hautschutz und Pflege
  4. Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften
- RKI-Richtlinien und Empfehlungen
  5. Aufbereitung von Medizinprodukten
- Voraussetzungen
- Sterilgutkreislauf
- manuelle Instrumentenaufbereitung
- maschinelle Instrumentenaufbereitung
  6. Hygieneplan
  7. Abschlussdiskussion
Teilnehmerzahl
max. 30
Leitung
Dipl.-Ing. Otto Franke, Jena
Kursgebühr
40,00 €
Termine
12.02.2010, Jena
  17.04.2010, Weimar (im Rahmen der Ärztewoche Thüringen 2010)
  18.09.2010, Jena
  12.11.2010, Weimar
Anmeldeunterlagen
Programm Hygienemanagement 12.02.2010
  Anmeldeformular Hygienemanagement 12.02.2010
  Programm Hygienemanagement 17.04.2010
  Anmeldeformular Hygienemanagement 17.04.2010
  Programm Hygienemanagement 18.09.2010
  Anmeldeformular Hygienemanagement 18.09.2010
  Programm Hygienemanagement 12.11.2010
  Anmeldeformular Hygienemanagement 12.11.2010

Dr. med. Stephan Dittrich
Neue Str. 1
08525 Plauen – Kauschwitz
Tel: 03741 550631, Fax: 03741 550649, Mobil: 0151 52459208

Neuer Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Ambulantes Operieren der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (CAAO) durch Ch. Deindl, Nürnberg und J. Jongen, Kiel
Nächstes Sitzung der CAAO auf dem Chirurgenkongress 2010 in Berlin am Freitag, den 23. April 2010 von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr (Themen aus der Chirurgie des Erwachsenenalters) und 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr (Kinderchirurgische Themen).
Nur wenn wir auch auf den wichtigsten wissenschaftlichen chirurgischen Meetings als niedergelassene repräsentativ vertreten sind, werden wir auch entsprechend wahrgenommen. In diesem Sinne sind wir sehr daran interessiert, dass möglichst viele der etablierten niedergelassenen chirurgischen Praxen unsere Sitzungen auf dem Chirurgenkongress besuchen und wenn möglich noch mit eigenen Vorträgen, Diskussionsbeiträgen usw. aktiv teilnehmen.
Herzliche Grüße
Christian Deindl, 1.Vorsitzender
e-mail: kontakt@kinderchirurgie-deindl.de

Der BAO arbeitet mit zunehmendem Erfolg daran, Verbände mit gleichartigen Interessen zu motivieren, stärker zusammen zu arbeiten. Offenbar treffen wir damit einen Zeitgeist, der letztes Wochenende in Nürnberg deutlich zu erkennen war. In diesem Sinne informieren wir Sie nicht nur über ausdrücklich kooperierende Verbände, sondern stellen unseren Mitgliedern auch sonstige Verbände mit verwandten Interessen vor.

Pressemitteilung des VOP Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V.
Schlagkräftige Interessensvertretung von Praxis- und Privatkliniken mit neuem Internetauftritt
Nächste Fachtagung am 16. und 17. April 2010 in Heidelberg
München, 15. Februar 2010. Der VOP Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V. hat einen neuen Internetauftritt. Unter http://www.vop-verband.de finden Patienten und Ärzte wichtige Informationen über spezialisierte Praxis- und Privatkliniken, die sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen anbieten. VOP-Geschäftsführerin Elisabeth Dannert erklärte hierzu: "Neben den privaten und öffentlichen Plankrankenhäusern entstehen in Deutschland immer mehr dieser leistungsstarken, spezialisierten medizinischen Einrichtungen. Die im VOP organisierten, bisher 47 Kliniken, betreiben solche Zentren und sind in ihrem jeweiligen lokalen Umfeld mit zum Teil überregionalem Einzugsgebiet längst nicht mehr wegzudenken."
Um die Leistungsfähigkeit und Qualität der VOP-Einrichtungen öffentlich darzustellen, veröffentlicht der VOP künftig Leistungsdaten über das neutrale Portal http://www.patientenallee.de und erarbeitet einen verbandsübergreifenden Qualitätsbericht. Darüber hinaus entwickelt der VOP für seine Mitglieder neue Versorgungsformen - insbesondere Verträge zur Integrierten Versorgung (IV). "In Baden-Württemberg ist es uns gelungen, den IV-Vertrag mit dem BKK-Landesverband um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das gleiche gilt für den IV-Vertrag mit den IKK-Landesverbänden Baden-Württemberg und Hessen", berichtete Dannert. Daneben unterstützt der VOP seine Mitglieder bei der Lösung konkreter Probleme: "Diese Zentren werden bislang zum Beispiel nicht in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen und erhalten damit, anders als andere Kliniken, keine öffentlichen Fördermittel", kritisierte die VOP-Geschäftsführerin.
In all diesen Fragen hat sich der VOP als Informations- und Kommunikationsplattform etabliert. Der jährliche Kongress mit externen und internen Referenten ist ein Forum für Fort- und Weiterbildung sowie Meinungsaustausch und findet in diesem Jahr vom 16. bis 17. April 2010 in Heidelberg statt. Über Pressekonferenzen und Pressemitteilungen sowie Kontakte zu Medien, Hochschulen und Instituten sucht der Verband den Dialog mit der Öffentlichkeit. Dannert ergänzte: "Durch die Aufnahme in die Lobbyliste des Deutschen Bundestages haben wir auch Zugang zur Politik und können zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen, den Gedankenaustausch mit Politikern und öffentlichen Stellen zu gesundheits- und sozialpolitischen Fragen pflegen und in entsprechenden Gremien mitwirken."
Über den VOP:
Dem Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V. (VOP) gehören aktuell 47 Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Mitglied kann jede operativ tätige Praxis- und Privatklinik werden, die nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist. Die Mitglieder des VOP bieten zukunftsfähige, qualitätsgesicherte und patientenorientierte Behandlungskonzepte mit einem breiten Leistungs- und Behandlungsspektrum an. Sie verfügten über langjährige Erfahrung in der hochspezialisierten operativen Medizin, unter anderem in minimal invasiven Operationstechniken und schonenden Diagnoseverfahren.
Kontakt und Information:
Verband operativ tätiger Privatkliniken e. V. (VOP)
1. Vorsitzender: Dr. med. Rainer Saffar
Scheffelstr. 1, 79194 Gundelfingen
Tel.: 0171 4064600, Fax: 0761 50363636
Geschäftsstelle
Mörikestr. 1, 89129 Langenau
Tel.: 07345 929593-0, Fax: 07345 929594-0
vop-verwaltung@web.de , http://:www.vop-verband.de

unter der folgenden Site finden Sie die Fortbildungsangebote:
http://www.operieren.de/content/e3472/e7507/e25679/

Kalenderübersichtsseite:
http://www.operieren.de/content/e3472/

Dr. Jörg Hennefründ, Prof. Dr. Jost Brökelmann, Redakteure BAO-Newsletter
Bundesverband für Ambulantes Operieren e.V. – BAO
Präsident Dr. med. Axel Neumann
Vereinsregister: Amtsgericht Bonn VR 6346
Sterntorbrücke 1, D-53111 Bonn
Tel.: 0228-692423, Fax: 0228-631715
E-Mail: baobonn@t-online.de
Internet: http://www.operieren.de

Chirurgen Magazin + BAO Depesche

Heft 111 | Ausgabe 1 – Februar 2024
Sektorenverbindende Versorgung: Können Hybrid-DRG wirklich die verschleppte Ambulantisierung retten?
weiter

OP-Netzwerk

2021 OP-Netzwerk | Ein Service des BAO e. V. Auf OP-Netzwerk finden interessierte Ärztinnen und Ärzte umfangreiche Informationen, hilfreiche Tipps und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema "Ambulantes Operieren". !
weiter

Berufsverband der Phlebologen e.V.

Der Berufsverband der Phlebologen und Lymphologen e.V.
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Helmsauer Gruppe

Persönlicher Kontakt, Vertrauen und Stabilität stehen bei uns an erster Stelle, wenn es um die Betreuung unserer Kunden geht...
+ Kompetenz aus jahrzehntelanger Erfahrung + Spezialisierung auf Ihre Bedürfnisse + Mehrwerte über exklusive Rahmenverträge
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Partner PKG

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) e.V. ist ein Zusammenschluss von Operationszentren, Tages- und Praxiskliniken und medizinischen Versorgungszentren, in denen ambulante und praxisklinische Operationen durchgeführt werden.
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Partner AND

Das AND e.V. als Zusammenschluss regionaler Anästhesie-Netze und –Genossenschaften vertritt auf Bundesebene Interessen der freiberuflich tätigen und niedergelassenen Anästhesisten.
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Partner DGH

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie
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BVASK

Der Berufsverband für Arthroskopie e. V.
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