Viele gynäkologische Eingriffe können problemlos und mit ausreichender Sicherheit ambulant – also ohne stationären Aufenthalt - vorgenommen werden. Dabei macht man sich vor allem den „natürlichen“ Zugangsweg zu Gebärmutterhals und Gebärmutterhöhle über die Scheide zu nutze. Auf diesem Weg vorgenommene Routineeingriffe sind z.B. die Gebärmutterausschabung (Kürettage) die Gewebsentnahme Gebärmutterhals (Konisation) oder auch die legale Schwangerschaftsunterbrechung (Verweis: Gebärmutterausschabung (Kürettage). Für die Patienten hat das den Vorteil, dass Sie sich zu Hause in vertrauter Umgebung von dem Eingriff erholen können
Aber auch, wenn für einen Eingriff der Bauchraum eröffnet werden muss, ist heute nicht unbedingt ein Krankenhausaufenthalt erforderlich. Ermöglicht wurde die zunehmende Verbreitung der ambulant durchgeführten Operationen vor allem durch die Entwicklung der Bauchspiegelung (Laparoskopie), bei der durch einen sehr kleinen Schnitt ein optisches Instrument mit Lichtquelle und aufgesetzter Kamera eingeführt wird. Diese Technik wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zum ersten Mal eingesetzt und seit dem immer weiter verfeinert und technisch vervollkommnet. Frauenärzte waren die Vorreiter auf diesem Gebiet und die ersten, die Bauchspiegelungen routinemäßig zur Diagnostik und für verschiedene operative Eingriffe genutzt haben. Übernommen wurde die Technik dann zunehmend auch von Allgemeinmedizinern und anderen Fachrichtungen.
Auch die Weiterentwicklung der Narkosetechnik hat sehr zur Ermöglichung ambulanter Operationen beigetragen. In der Regel werden Eingriffe im Bauchraum und in der Gebärmutter in einer kurzen Vollnarkose vorgenommen, die dank moderner Technik und Narkosemittel heute wesentlich besser zu steuern ist und viel weniger Nachwirkungen aufweist.
Jeder ambulante Eingriff setzt aber eine gewisse Eigenverantwortlichkeit voraus, d.h. der Patient muss sich gewissenhaft an die empfohlenen Maßnahmen zur Nachbehandlung halten und mögliche Komplikationen erkennen können. Der behandelnde Arzt wird ihn dabei aber nicht alleine lassen, sondern bei Fragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Vor dem Eingriff muss auch sichergestellt werden, dass der Patient die erste Zeit nach dem Eingriff zu Hause die notwendige Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder geeignetes Pflegepersonal erfährt. Bei Eingriffen in Vollnarkose oder rückenmarksnaher Betäubung ist es rechtlich vorgeschrieben, dass über die ersten 24 Stunden immer eine zweite Person anwesend ist, der Patient also zu Hause nicht alleine gelassen werden darf.