Wichtiger Hinweis:
Die Beschreibung der Eingriffe wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es kann sich jedoch nur um einen Überblick handeln, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Zur weitergehenden Information dienen die Webseiten der Leistungserbringer und das persönliche Arzt-Gespräch bzw. die OP – Aufklärung in der jeweiligen operierenden Einrichtung.
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Bei jedem Knochenbruch möchte man erreichen, dass der Knochen rasch in einer funktionsgerechten Stellung wieder zusammenwächst. Dies lässt sich manchmal durch eine längere Ruhigstellung im Gipsverband erreichen – in manchen Fällen müssen die Bruchenden aber auch mittels eines operativen Eingriffs wieder zusammengefügt und mit Nägeln, Drähten, Platten oder Schrauben in der richtigen Stellung befestigt werden. Nicht in jedem Fall erfordert die operative Versorgung eines Knochenbruches einen Krankenhausaufenthalt. Oft kann der Knochen auch ambulant gerichtet werden, so dass Sie die Verletzung dann zuhause auskurieren können.
Das genaue Vorgehen hängt von der Lokalisation des Bruches, dem Ausmaß der Verletzung, der Stellung der Bruchenden und eventuellen Begleitverletzungen ab.
Zuerst wird der verletzte Knochen freigelegt und die Bruchenden werden von untauglichem Knochengewebe befreit. Möglicherweise wird ein dabei entstehender Knochendefekt mit Knochenspänen aus dem Beckenkamm aufgefüllt.
Anschließend werden die Bruchenden in der richtigen Stellung aneinander geführt und durch Schrauben, Platten oder spezielle Drähte (Kirschnerdrähte) in dieser Position fixiert. Sogenannte Platten werden von außen mit Schrauben an dem Knochen befestigt. Bei der Naglung wird der Knochen von innen durch einen Nagel fixiert. Kirschnerdrähte werden meist dann verwendet, wenn kein grader Knochenanteil betroffen ist. Welches Material zum Einsatz kommt hängt immer von den jeweiligen Gegebenheiten und beteiligten Knochen ab und kann oft erst während der Operation entschieden werden. Anschließend werden begleitende Weichteilverletzungen wie Muskelabrisse oder Bandverletzungen versorgt. Zum Schluss wird die Hautwunde wieder vernäht.
Auf einen Gipsverband kann nach der operativen Versorgung eines Knochenbruches oft verzichtet werden – man spricht dann von einer „übungsstabilen“ Verbindung.
In manchen Fällen ist die Operation eines Knochenbruches unumgänglich. Dies ist immer der Fall, wenn sich die Bruchenden nicht durch Manipulation von außen in der richtigen Position aneinander fügen lassen. Auch ein sogenannter offener Bruch, bei dem ein Knochenbruchende durch die Haut nach außen dringt, muss in jedem Fall operativ versorgt werden.
In anderen Fällen stellt die Operation eine gleichwertige Alternative zur konservativen Behandlung im Gipsverband dar. Der Arzt wird zur Operation raten, wenn der Knochen wie z.B. beim Leistungssportler möglichst schnell wieder hohen Belastungen ausgesetzt werden soll oder wenn eine längere Ruhigstellung z.B. bei älteren Menschen mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko verbunden ist. Auch Sie als Patient werden hier natürlich in die Entscheidung mit einbezogen.
Die Wahl der Betäubungsart hängt vor allem von der Lokalisation des Bruches ab. Brüche im Bereich von Arm und Hand werden meist in einer Plexusanästhesie versorgt (Verweis: Plexusanästhesie). Bei Brüchen im Bereich von Bein und Fuß kommt auch eine Spinalanästhesie in Frage (Verweis: Spinalanästhesie) . Alternativ können die Brüche auch in einer Vollnarkose gerichtet werden (Verweis: Vollnarkose).
Die Dauer des Eingriffs hängt von den jeweiligen Verletzungen und erforderlichen Maßnahmen ab.
In manchen Fällen wie bei einem offenen Bruch ist eine Operation in jedem Fall erforderlich und muss auch bei einem erhöhten Operationsrisiko vorgenommen werden.
Bei einem Knochenbruch, der im Prinzip auch mit alleiniger Ruhigstellung ausheilen würde, müssen Nutzen und Risiko des operativen Eingriffs sorgsam abgewogen werden. Dies ist nicht immer einfach. So hat z.B. ein älterer Mensch ein etwas höheres Operationsrisiko, auf der anderen Seite drohen bei längerer Ruhigstellung oder gar Bettruhe vermehrt Komplikationen wie Thrombose, Lungenentzündungen oder Knochenabbau (Osteoporose). Die Entscheidung zur Operation muss daher immer individuell gefällt werden.
Das Risiko des Eingriffs hängt immer von der jeweiligen Verletzung ab. In der Regel ist das Risiko durch die Operation selbst aber sehr gering. Wie bei jeder Operation lassen sich natürlich Komplikationen nicht hundertprozentig ausschließen. Über seltene Komplikationen wie Knocheninfektionen, Nerven- oder Gefäßverletzungen wird Ihr Arzt Sie vor dem Eingriff umfassend aufklären.
Bei Knochenbrüchen im Bereich von Knie- oder Fußgelenk besteht wegen der längeren Ruhigstellung des Beines während und nach der Operation immer ein erhöhtes Thromboserisiko. Daher bekommen Sie für einige Zeit eine Thromboseprophylaxe in Form von Spritzen verordnet, die Sie unbedingt nach Vorschrift anwenden müssen.
Damit die Operation ein Erfolg wird, ist nach der Operation möglicherweise ein muskuläres Aufbautraining unter krankengymnastischer Anleitung erforderlich.
Bei der Behandlung von Knochenbrüchen lässt sich trotz aller Sorgfalt eine nachfolgende Fehlstellung der Knochenteile nie ganz ausschließen, wodurch eventuell ein zweiter Eingriff erforderlich wird. Bei Kinder kann das Wachstum in den betroffenen Gliedmaßen gestört sein, wenn der Bruch durch eine Wachstumsfuge läuft.
Wird der Eingriff in Vollnarkose durchgeführt, sollten Sie 6 Stunden vor der Anästhesie nichts mehr essen und keine trüben Flüssigkeiten mehr trinken! 2 Stunden vor der Anästhesie sollten auch keine klaren Flüssigkeiten mehr getrunken werden. (Ausnahme: Vorbereitungstablette(n) mit etwas Wasser) Am Anästhesietag soll nicht mehr geraucht werden. Wenn Sie morgens Medikamente einnehmen, besprechen Sie bitte mit Ihren Anästhesisten, welche Medikamente Sie vor der Anästhesie noch einnehmen können.
Vor dem Eingriff in Vollnarkose wird der Narkosearzt immer Ihre Narkosefähigkeit prüfen. Würde die Narkose ein zu großes Risiko darstellen, muss eventuell von dem Eingriff abgesehen oder auf ein alternatives Betäubungsverfahren ausgewichen werden.
Da Sie durch die möglicherweise erforderliche Ruhigstellung bei den häuslichen Tätigkeiten doch etwas eingeschränkt sind, empfiehlt es sich schon vor der Operation, die entsprechende Versorgung zu Hause sicherzustellen.
Auch bei der ambulanten Operation von Knochenbrüchen bleiben Sie nach dem Eingriff noch für einige Zeit unter Beobachtung – so lange bis Sie aufstehen können und sich fitt für den Heimweg fühlen. Die Narkose wird relativ schnell nachlassen, so dass sie bald wieder ansprechbar sind. Bis Sie wieder völlig klar im Kopf sind, kann es aber noch etwas länger dauern. Sie sollten am Tag des Eingriffs nicht selbst Auto fahren und sich auch nicht alleine mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen. Lassen Sie sich von Angehörigen oder Freunden abholen oder nehmen Sie ein Taxi nach Hause.
Nach der operativen Versorgung von Knochenbrüchen, können die Schmerzen vorübergehend noch einmal zunehmen, sodass die Einnahme eines Schmerzmittels erforderlich sein kann. Alle Gelenke, die nicht ruhiggestellt sind, sollten Sie möglichst viel bewegen. Vor allem in der Frühphase empfiehlt es sich, die betroffenen Gliedmaße häufig hoch zu lagern und eventuell zu kühlen, um einer Schwellung entgegen zu wirken. Ist Ihnen Krankengymnastik verordnet worden, sollten sie die entsprechenden Übungen regelmäßig durchführen – stärkere Schmerzen dürfen dabei aber nicht entstehen. Wann Sie die verletzten Gliedmaße wieder voll belasten können oder ggf. noch verbliebendes Material wieder entfernt werden sollte, kann der Arzt nur im Einzelfall nach Art der Verletzung und Heilungsverlauf entscheiden.
Noch am Tag des Eingriffs wird Ihr Arzt Ihnen mitteilen, wann Sie zur nächsten Kontrolluntersuchung wiederkommen sollen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diesen Termin unbedingt einhalten.
Bekommen Sie zu Hause Schwellungen, starke Schmerzen oder Fieber oder drückt der Verband, sollten Sie umgehend mit dem Arzt Kontakt aufnehmen. Auch wenn Sie unsicher sind und noch Fragen zum normalen Heilungsverlauf haben, wird Ihnen in der Praxis niemand böse sein, wenn Sie sich telefonisch Rat holen